Allgemeine Teilnahmebedingungen für Ferienangebote der Gemeinde Nordheim:
Der Vertrag über die Teilnahme an dem Ferienangebot der Gemeinde Nordheim kommt aufgrund der verbindlichen Anmeldung nur nach einer Zusage durch die Gemeinde sowie dem Eingang des Teilnehmerbeitrages und der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten „Onlineanmeldung“ zustande.
Sollte das Ferienangebot voll belegt sein, so besteht kein Anspruch auf eine Zusage und Teilnahme. Die Vergabe der Plätze erfolgt zunächst nach den in der Ausschreibung genannten Kriterien, weiterhin nach sonstigen sachlichen Gründen und falls erforderlich letztlich auch durch Losentscheid. Bei rechtzeitig innerhalb der Anmeldefrist eingegangen Anmeldungen ist die Reihenfolge des Eingangs unerheblich.
Erklärung der Erziehungsberechtigten:
Weder das angemeldete Kind noch die übrigen Haushaltsangehörigen haben eine ansteckende Krankheit. Ich erteile die Erlaubnis, dass mein Kind falls erforderlich mit einem Privat-Pkw mitfahren darf. Bei Erkrankung des Kindes informiere ich die Leitung des Ferienangebots umgehend. Ich erteile die Erlaubnis, dass sich mein Kind kurzfristig auch alleine auf dem jeweils im Programmpunkt angegebenen Gelände aufhalten darf.
Mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen setzten wir auch die Bestätigung dieser Erklärung voraus.
Recht am Bild:
Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit stimmen Sie der Verwendung von Bildmaterial Ihres Kindes zu.
Dies kann im Einzelnen bedeuten: Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde Nordheim, Veröffentlichung auf dem Anmeldeportal der Gemeinde Nordheim, Veröffentlichung in Presseartikeln, Veröffentlichung in Form von Drucksachen (z.B. Flyer, Plakate oder Programmankündigung) in kleineren Auflagen bis 500 Stück. Für Maßnahmen darüber hinaus würden wir Sie persönlich kontaktieren um eine erweiterte Berechtigung einzuholen.
Sollten Sie keine Veröffentlichung von Bildmaterial Ihres Kindes wünschen, müssen Sie uns dies separat schriftlich mitteilen.
Leistungen:
Es gelten die in der Ausschreibung angegebenen Leistungen und Teilnehmerbeiträge.
Ort des Ferienangebots ist in der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Möglich sind auch Ausflüge/Wanderungen in die näheren Umgebung. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters gilt nur für die in der Ausschreibung genannten Zeiten.
Lastschriftverfahren:
Mit ihrer Anmeldung ermächtigen sie die Gemeinde Nordhiem bis auf schriftlichen Widerruf für Veranstaltungen mit Lastschriftverfahren, die entsprechenden Teilnahmebeiträge von ihrem Konto einzuziehen. Zugleich weisen Sie ihr Geldinstitut an, die von der Gemeinde Nordheim, Gemeindekasse, auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits muss nicht vorliegen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
• Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
• Entstehen der Gemeinde Nordheim im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird oder sie der Abbuchung unbegründet widersprechen, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.
Über Ausnahmen vom Lastschriftverfahren entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. Nehmen hierzu mit diesem bitte Sie Kontakt auf.
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Versicherung:
Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der von den Eltern abgeschlossenen privaten Familien-, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Rücktritt und Kündigung:
Die Gemeinde Nordheim kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Ferienbetreuung ungeachtet einer Abmahnung der Gemeinde Nordheim bzw. der Leitung des Ferienangebots nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Gemeinde Nordheim so behält sie den Anspruch auf den Preis, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Teilnehmer können innerhalb der Stornofristen (bis 5 Tage vor Veranstaltung) kostenlos zurücktreten. Außerhalb dieser Frist bzw. bei fehlender Abmeldung ist die volle Teilnehmergebühr zu bezahlen. Der Gemeinde Nordheim bzw. dem Veranstalter steht, soweit der Platz nicht neu besetzt werden kann, eine Entschädigung zu. Die eventuell entstehenden Stornogebühren sind im Anmeldeportal ersichtlich. Muss ein Kind wegen Krankheit tageweise fehlen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Die Gemeinde Nordheim behält sich aber eine Kulanzregelung in Härtefällen vor.
Höhere Gewalt:
Wird die Durchführung eines Ferienangebots der Gemeinde Nordheim infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Gemeinde Nordheim als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§ 651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die Gemeinde Nordheim wird dann den gezahlten Preis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Allgemeine Hinweise:
Die Teilnahme an einem Ferienangebot ist für die gesamte Dauer verbindlich. Fehlt ein Teilnehmer unentschuldigt an einem oder an mehreren Tagen oder nimmt er aufgrund anderer Interessen nur sporadisch am Ferienangebot teil, behält sich die Gemeinde Nordheim vor, seine Anmeldung in darauffolgenden Jahren nachrangig zu berücksichtigen. Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten sind zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die ihnen von der Gemeinde Nordheim zur Verfügung gestellt werden.
Speicherung Persönlicher Daten auf Externem Server:
Es werden alle persönlichen Daten die zur Planung der Ferienbetreuung relevant sind auf einem externen Server gespeichert. Dieser Server ist SSL-verschlüsselt um ihn vor äußeren Angriffen zu schützen. Wenn sie ihr Kind zu einem Ferienangebot der Gemeinde Nordheim anmelden erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten zweckgebunden (Planung Ferienbetreuung) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden nach Beendigung der Ferienangebote gelöscht.
Bei der Schreibweise dieser Bedingungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Verwendung der jeweils weiblichen Form verzichtet, gemeint sind selbstverständlich jeweils Mädchen und Jungen.