Teilnahmebedingungen für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Meckenheim

Die Stadt Meckenheim bietet Freizeitaktionen für Kinder und Jugendliche an, ebenso wie Ferienbetreuungen in den Oster-, Sommer- und Herbstferien, diese in Zusammenarbeit mit NABU (Naturschutzbund). Alle Angebote sollen Erholung und Entspannung mit Aktivität und außerschulischem Lernen verbinden.

Anmeldung
Die Anmeldung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen erfolgt ausschließlich durch erziehungsberechtigte Personen. Bei der Online-Anmeldung dürfen nur eigene Kinder angemeldet werden. Die Buchung ist verbindlich, nachdem die Anmeldung versendet wurde.

Zahlungshinweise
Die Teilnahmegebühren für die Ferienbetreuungen werden per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt 8 Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme.

Abmeldung / Rücktritt
Bis zum Einzug der Teilnahmegebühren ist eine Abmeldung kostenfrei möglich und kann selbst im Portal vorgenommen werden.
Ab Einzug der Teilnahmegebühren ist eine Abmeldung nur noch über den Veranstalter möglich. Ab dann gelten folgende Stornogebühren für alle Ferienmaßnahmen:

  • ab 9 bis 7 Wochen vorher 20% des Teilnehmerbeitrages
  • ab 7 bis 5 Wochen vorher 50% des Teilnehmerbeitrages
  • ab 4 Wochen vorher 100% des Teilnehmerbeitrages

Bringen und Abholen der Teilnehmer
Die Erziehungs-, Sorgeberechtigten verpflichten sich, ihr/e Kind/er pünktlich zum Beginn der Veranstaltung am vereinbarten Veranstaltungsort abzugeben und von dort auch vereinbarungsgemäß wieder abzuholen. Sofern das Kind/die Kinder den Heimweg alleine antreten dürfen, ist eine schriftliche Erlaubnis erforderlich. Diese Option ist bei der Anmeldung entsprechend auszuwählen.

Hausordnung / Verhaltenshinweise
Während der Veranstaltungen sind alle Teilnehmer Gäste im jeweiligen Haus. Es gilt die dortige Hausordnung. Das Kind/die Kinder haben den Anweisungen des Personals und den begleitenden Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Sollte ein Kind trotz mehrfacher Aufforderungen die Anweisungen nicht beachten, kann ein Ausschluss erfolgen.
Teilnehmer bei den NABU-Ferienangeboten sind verpflichtet eine diesbezügliche Vereinbarung zu unterschreiben.

Erreichbarkeit im Notfall
Die Erziehungsberechtigten hinterlassen eine Telefonnummer unter der sie in einem Notfall erreichbar sind. Sollte ein Notfall eintreten und die Erziehungsberechtigten nicht erreicht werden können, erteilen diese gleichzeitig die Erlaubnis zur ärztlichen Vorstellung des Kindes. Die Erziehungsberechtigten bestätigen durch Vertragsabschluss und Kenntnisnahme der AGB, dass die begleitenden Aufsichtspersonen bei gegebener Lebensgefahr die Vornahme von Heilbehandlungen ohne vorherige Rücksprache bestimmen können.

Haftung
Die Stadt Meckenheim sowie der NABU übernehmen keinerlei Haftung bei Unfällen, Beschädigungen, Verlusten, Verspätungen oder höherer Gewalt. Hiervon sind Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Die Teilnahme bei Ausflügen erfolgt auf eigene Gefahr. Für mutwillig durch ein Kind angerichtete Schäden haften die Erziehungsberechtigen.

Recht am eigenen Bild / Einwilligung
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. gesetzliche Vertreter in die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen ein, die während des Ferien-, Freizeitprogramms zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Meckenheim angefertigt wurden, z.B. für Flyer, Broschüren und Plakate sowie in den Webpräsentationen. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich gegenüber der Stadt Meckenheim widerrufen werden.

Datenschutz
Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die Stadt Meckenheim automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Medikamenteneinnahme. Der Stadt Meckenheim ist die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Weiterleitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen. 

Ausfall
Die Stadt Meckenheim ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Kinder, bei Ausbruch ansteckender Krankheiten oder aus organisatorischen Gründen erfolgen.

Zusätzliche Teilnahmebedingungen für NABU-Angebote:
Mindestteilnehmerzahl: die Maßnahmen der NABU-Naherholungen können nur stattfinden wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollten bis zum 14. Tag vor Beginn nicht genügend Anmeldungen vorliegen, so kann die jeweilige Maßnahme abgesagt werden. Bis dahin gezahlte Teilnehmerbeiträge werden in voller Höhe rückerstattet. Bei einer Nichtdurchführung der Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bestehen keine (Schadens-) Ersatzansprüche gegen den Veranstalter.


Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.