- Die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer an den Veranstaltungen besteht nur während der jeweiligen Veranstaltung, deren Beginn und Ende im Programm festgelegt sind.
- Anordnungen und Weisungen der Betreuer sind unbedingt Folge zu leisten. Unpassendes Verhalten oder Nichtbeachten der Anordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
- Eine Verpflegung wird grundsätzlich nicht gestellt. Es sei denn, es ist bei den Aktionen ausdrücklich angegeben.
- Bitte die Kleidung dem Wetter angepasst wählen.
BEI FRAGEN:
Team
Ferienprogramm VG Marktbreit
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