• Die Aufsichtspflicht für die Teilnehmer an den Veranstaltungen besteht nur während der jeweiligen Veranstaltung, deren Beginn und Ende im Programm festgelegt sind.

 

  • Anordnungen und Weisungen der Betreuer sind unbedingt Folge zu leisten. Unpassendes Verhalten oder Nichtbeachten der Anordnung können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

 

  • Eine Verpflegung wird grundsätzlich nicht gestellt. Es sei denn, es ist bei den Aktionen ausdrücklich angegeben.

 

  • Bitte die Kleidung dem Wetter angepasst wählen.