Datenschutzerklärung

Information zur Datenerhebung

Anmeldung Kinderferienprogramm der Stadt Mahlberg

Gemeinde/Stadtverwaltung

Stadtverwaltung Mahlberg

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO

Bürgermeister:  Dietmar Benz

Sachbearbeiterin:  Antje Jörger

behördlicher Datenschutzbeauftragter

Datenschutz.stadt@mahlberg.de

Zwecke(e) der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Kinderferienprogramms erhoben und verarbeitet.

geplante Speicherungsdauer

Die Daten ab sofort gespeichert und nach Ablauf von drei Monaten nach der letzten Veranstaltung im „NUPIAN Kinderferienprogramm“  gelöscht

Empfänger oder Kategorie von Empfängern der Daten (Stellen, denen die Daten offengelegt werden)

Die Daten werden an die jeweiligen Veranstalter (Vereine/Privatpersonen) zu denen die Kinder angemeldet sind weitergegeben

Betroffenenrechte

 Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereit-gestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, post-stelle@lfdi.bwl.de beschweren. Zu Ihren Betroffenenrechten gem. Art. 13 DSGVO verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der Stadt Mahlberg unter www.mahlberg.de.

 

 

 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen, Folgen der Verweigerung

Sie sind nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sind Sie damit nicht einverstanden, kann eine Anmeldung nicht entgegengenommen werden und das Kind nicht am Kinderferienprogramm teilnehmen.

 Die Einwilligungserklärungen werden Ihnen mit dem Anschreiben zur Bezahlung bzw. zur verbindlichen Anmeldung zugeschickt. Diese müssen von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben und für eine verbindliche Anmeldung, wieder zurückgegeben werden.

Software & technische Umsetzung

nupian Ferienprogramm

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