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Kronberger Ferienpass

6) Kronberger Ferienpass

date_range Sa, 27.06. 00:00 - So, 09.08.2026 00:00

Die Antragsfrist des Ferienpasses ist vom 07.04. – 10.05.2026

Den Ferienpass der Stadt Kronberg im Taunus erhalten Kronberger Kinder und Jugendliche mit erstem Wohnsitz in Kronberg im Taunus (Meldedaten werden überprüft). Er gilt für alle Kinder ab 3 Jahren. Jugendliche ab 18 Jahren können nach Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung ebenfalls einen Ferienpass beantragen. Die aktuelle Schulbescheinigung muss vor der Anmeldung per Mail an ferien@kronberg.de gesendet werden, damit die Anmeldung erfolgen kann.

Der Ferienpass ermöglicht einmaligen kostenfreien Eintritt in den Schulferien im Zeitraum vom 27.06. bis einschließlich 09.08.2026.
Beim Eintritt in die Einrichtung ist der Ferienpass in Verbindung mit einem Personalausweis vorzulegen.

Mit dem Ferienpass können folgende Einrichtungen einmalig besucht werden:
Kronberger Lichtspiele (in der Ferienzeit freie Auswahl eines Kinofilmes)
Opel-Zoo Kronberg
Putters Paradise Minigolf in Oberursel
Burg Kronberg
Falkenhof Großer Feldberg Schmitten
Lochmühle Wehrheim
Senckenberg Museum Frankfurt
Frankfurter Zoo
Kletterwald Taunus Friedrichsdorf (Achtung: Bitte beachten Sie, dass der Kletterwald Taunus NUR
Montag bis Freitag kostenfreien Eintritt beinhaltet. Zudem gilt ein Mindestalter ab 5 Jahren, die
Mindestgröße 1,20m und das Klettern ohne Begleitung eines Erwachsenen ist erst ab 10 Jahren
erlaubt)
Alternativ für den Kletterwald kann der Baumwipfelpfad in Bad Camberg
(Eintritt zu den Öffnungszeiten) besucht werden.

Zudem ermöglicht ein QR-Code für Kinder ab 6 Jahren fünfmaligen Eintritt in das Waldschwimmbad Kronberg (unter 6 Jahren freier Eintritt).

Bei weiteren Fragen können Sie sich per Mail an ferien@kronberg.de
oder telefonisch 06173- 703 1324, bzw. 703 1321 wenden.


PDF Teilnehmende Institutionen Ferienpass Kronberg.pdf

PDF Einmalige Vollmacht zur Abholung des Ferienpasses.pdf

PDF Infos zum Ferienpass 2026.pdf

Wichtig
Alle Familien die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld beziehen, erhalten nach Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides den Ferienpass kostenfrei. Bitte senden Sie uns als Nachweis direkt bei der Anmeldung (spätestens zum 10.05.26) Ihren gültigen Leistungsbescheid per Mail an ferien@kronberg.de zu. Alternativ kann der Bescheid persönlich beim Fachreferat Kinder und Jugend vorgelegt werden.

Jugendliche ab 18 Jahren die noch die Schule besuchen können ebenfalls einen Ferienpass beantragen. Bitte senden Sie uns als Nachweis vor der Anmeldung Ihre aktuell gültige Schulbescheinigung per Mail an ferien@kronberg.de zu. Nach Erhalt des Dokumentes werden wir die Anmeldung freischalten.

Eine Abholung des Ferienpasses durch eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Abholberechtigung möglich. Ein entsprechendes Formblatt haben wir als Dokument zum Download hinterlegt.

place Treffpunkt
Ausgabe des Ferienpasses in der Stadtbücherei an folgenden Tagen:

Di 26.05.26 bis Sa 30.05.26 und Sa 20.06.26
Di - Fr 7:30 bis 8:30 Uhr
Di, Mi, Fr 15:00 bis 18:00 Uhr
Do 15:00 bis 19:00 Uhr
Sa 10:00 bis 14:00 Uhr

Die Abholung ist nur mit der Vorlage eines Ausweises / Schülerausweises möglich. Bitte bringen Sie zudem ein aktuelles Passfoto mit oder senden Sie uns dieses per Mail bis zum 18.05.2026 mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes an ferien@kronberg.de.

Der Ferienpass wird NICHT über die Stadtbücherei-Mitarbeiter sondern nur während der Abholzeiten über das Fachreferat Kinder und Jugend ausgegeben.

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Kategorie
Sommerferien

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Kurzinfo
Alter: 3-17 Jahre
Gebühr: 10,00 €

Fachreferat Kinder & Jugend der Stadt Kronberg im Taunus

ferien@kronberg.de

06173 703 1324