Teilnahmebedingungen
Ferienbetreuung und Ferienprogramm
1.1 Ferienbetreuung im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung
Anmeldung
Mit der Anmeldung Ihres Kindes akzeptieren Sie die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen und sind damit einverstanden, dass Ihr Kind an der betreffenden Veranstaltung teilnimmt.
Bitte registrieren Sie sich bis spätestens 30.04.2026 und melden Sie Ihr Kind verbindlich für die Ferienbetreuung im Schuljahr 2026/27 an.
Wählen Sie hierfür bitte im Programm nur die Veranstaltungen mit dem Stichwort „Ganztagsferienbetreuung“ aus. Alle anderen Veranstaltungen gehören zum allgemeinen Ferienprogramm (Veranstaltungen des Jugendzentrums), das weiterhin zusätzlich zur ganztägigen Ferienbetreuung angeboten wird.
Die Ferienbetreuung kann grundsätzlich nur wochenweise und ganztägig für die gesamte Zeit der Betreuung (7.30 Uhr bis 15.30 Uhr) gebucht werden. Eventuell sind Brückentage oder verkürzte Ferienwochen einzeln buchbar.
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem 30.04.2026 im System keine Änderungen mehr vornehmen können.
Das Angebot gilt für Kinder der 1. bis 4. Klassen der Grundschule, die Grundstufe der SBBZ-Lernen sowie für die Juniorklassen.
Bezahlung der Teilnehmerbeiträge
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der Stadt Gengenbach zustande und der Teilnehmerbeitrag wird fällig. Sie haben uns hierzu eine Einzugsermächtigung erteilt.
Die anfallenden Kosten werden jeweils vor Beginn der von Ihnen gebuchten Ferien per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht. Vor der Abbuchung der Beiträge werden wir Ihnen rechtzeitig die Abbuchungsvorabankündigung übersenden, die alle SEPA-Daten enthält. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs verkürzen wir die Informationszeit auf min. 1 Woche vor Belastung. Die Stadt Gengenbach ist berechtigt, innerhalb von fünf Tagen abzubuchen.
Versicherung/Aufsichtspflicht/Haftung
Über die Unfallkasse Baden-Württemberg ist während der Ferienbetreuung nach § 8c Schulgesetz BW nur der Aufenthalt in den städtischen Betreuungsräumen/im Schulgebäude versichert. Nicht versichert sind jedoch Wege und Ausflüge.
Aus diesem Grund wird den Erziehungsberechtigten dringend geraten, neben einer Haftpflichtversicherung zusätzlich eine private Unfallversicherung für ihre Kinder abzuschließen.
Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuerinnen im Gruppenraum und endet durch die Entlassung der Kinder unmittelbar nach Ende der Betreuung am Ausgang. Für Schüler(innen), die sich eigenmächtig ohne Abmeldung aus der Ferienbetreuung entfernen, wird keine Haftung übernommen.
Die Stadt Gengenbach haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und/oder die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler(innen), die in die Ferienbetreuung mitgebracht werden.
Für Schäden, die von den Schüler(innen) verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner.
Nichtteilnahme und Rückerstattung
Jede Anmeldung ist verbindlich und rechtswirksam.
Eine Rückerstattung bei Nicht-Teilnahme ist nicht vorgesehen, weil die Personaldisposition bereits nach der Anmeldung erfolgt. Lediglich eine Erstattung im Krankheitsfall ist auf Antrag und mit Nachweis möglich, sofern die Fehlzeit mind. eine Ferienwocheneinheit beträgt (eine ganze Woche, angebotene verkürzte Woche oder Brückentag).
Es wird von einer Mindestanmeldezahl von 5 Kindern pro angebotene Ferieneinheit ausgegangen.
Regelwerk – gelbe und rote Karten
Das Ferienprogramm-Ausflugsteam kann bei wiederholten Regelverletzungen eine Mahnung aussprechen (gelbe Karte). Dies hat eine Kontaktaufnahme zu den Erziehungsberechtigten zur Folge.
Wiederholt sich ein Regelverstoß bei darauffolgenden Tagesausflügen, erfolgt ein Ausschluss für das nächste gebuchte Angebot ohne Rückzahlung der Teilnahmegebühr (rote Karte). Die Eltern werden in diesem Fall unmittelbar telefonisch von der Verantwortlichen des Ferienprogramms benachrichtigt.
Verbindlichkeit der ausgeschriebenen Angebotszeiten
Die angemeldeten Teilnehmenden werden erst ab dem von uns ausgeschriebenen Zeitpunkt betreut. Teilnehmende Kinder, die vor Angebotsbeginn abgegeben werden, haben keinerlei Anspruch auf Aufsicht und sind so in Eigenverantwortung – es besteht keine Haftungspflicht der Ferienbetreuung der Stadt Gengenbach.
Nach dem ausgeschriebenen Angebotsende kann keinerlei Betreuung und Aufsicht der angemeldeten Kinder gewährleistet werden.
Pünktliches Bringen und pünktliches Abholen setzen wir deshalb voraus.
Erreichbarkeit einer erziehungs- bzw. abholberechtigten Person
Eltern oder zur Abholung berechtigte Personen müssen während der Veranstaltung im Rahmen der Ferienbetreuung telefonisch erreichbar sein.
Eine entsprechende Telefonnummer haben Sie uns bei der Anmeldung mitzuteilen.
Wichtige Mitteilungen an Veranstalter*innen
Falls ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, bitten wir bei der Anmeldung dringend um entsprechende Mitteilung. Sollte Ihr Kind im Zeitraum der gebuchten Veranstaltung ein Medikament einnehmen müssen, bitten wir um schriftliche Erlaubnis dieses verabreichen zu dürfen.
Abholung Ihres Kindes
Falls Ihr Kind von einer gebuchten Veranstaltung nicht von einer aufsichtsberechtigten Person abgeholt wird, bitten wir um schriftliche Mitteilung an den Veranstalter (am Veranstaltungstag), dass der Heimweg alleine angetreten werden darf.
Wird Ihr Kind nicht von Ihnen selbst abgeholt, müssen abholberechtigte Personen unbedingt bei der Anmeldung angegeben werden.
Bitte holen Sie Ihr Kind pünktlich zum Ende der Veranstaltung ab!
Sonstige Teilnahmebedingungen
Fotos: Sie, als gesetzliche Vertreter, sind – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass Fotos, die von einer Veranstaltung aufgenommen wurden und auf denen Ihr Kind abgebildet ist, in Publikationen der Stadt Gengenbach (z.B. Broschüren, Pressemitteilungen, Internet) verwendet werden, siehe Datenschutzerklärung.
Krankheiten/Besonderheiten: Die Eltern verpflichten sich, die Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn auf eventuell zu berücksichtigende Krankheiten oder Besonderheiten des Kindes hinzuweisen.
SONSTIGE HINWEISE FÜR ELTERN
Mitzubringen
- Grundsätzlich: wetterangepasste Kleidung und Getränke
- Je nach Veranstaltung, Veranstaltungsort und Wetter: Sonnen- und Zeckenschutz (Creme, Mütze, Spray, lange Kleidung), Regenjacke, etc.
Bitte bei Krankheit zuhause bleiben, damit die anderen Kinder nicht angesteckt werden.
Anregungen
Unser Ziel ist es, mit der Gengenbacher Ferienbetreuung berufstätige Eltern in der Ferienzeit zu entlasten. Wir sind bemüht, die Ferienbetreuung kontinuierlich weiterzuentwickeln und sind offen für konstruktive Kritik und Anregungen. Bitte sprechen Sie uns an.
Kernzeitbetreuung ° Stadt Gengenbach ° Nollenstraße 15 ° 77723 Gengenbach
Frau Aicolino-Belter ° Tel.: 07803 930-5260 ° E-Mail: kernzeitbetreuung@stadt-gengenbach.de
1.2 Gengenbacher Ferienprogramm über das Jugendbüro (nicht gesetzliche Ganztagspflicht, nur stundenweise Angebote)
Bezahlung der Teilnehmerbeiträge
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Anmeldenden und der Stadt Gengenbach zustande und der Teilnehmerbeitrag wird fällig. Sie haben uns hierzu eine Einzugsermächtigung erteilt. Vor der Abbuchung der Beiträge werden wir Ihnen rechtzeitig die Abbuchungsvorabankündigung übersenden, die alle SEPA-Daten enthält. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs verkürzen wir die Informationszeit auf min. 1 Tag vor Belastung.
Abmeldung
Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, kann dies bis zu einer Woche vor der Veranstaltung kostenfrei auf dem Portal storniert werden. Danach wird er fällig, sofern der Platz nicht anderweitig belegt werden kann. Abmeldungen bei Veranstaltern sind nicht gültig. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Das Risiko einer plötzlichen Erkrankung oder Verhinderung tragen die Teilnehmenden.
Um den Eltern und auch den Mitarbeiterinnen des Kinder-und Jugendbüros die Anmeldung zu erleichtern, findet dieses Jahr zum ersten Mal das Online-Anmeldeverfahren statt. Damit dies reibungslos abläuft, bitten wir Sie den folgenden Text sorgfältig durchzulesen.
Platzvergabe
Bei Überbelegung einer Veranstaltung erfolgt die Vergabe der Plätze über eine zufallsgenerierte Verlosung. Will ein Kind nur zusammen mit einem Geschwisterkind an einer Veranstaltung teilnehmen, können Sie dies gleich bei der Registrierung angeben. Dies erhöht aber nicht die Chance, dass Ihr Kind einen Platz bekommt. Wenn ihr Kind nur gemeinsam mit einem anderen befreundeten Kind an einer Veranstaltung teilnehmen möchte, können Sie dies bei der Anmeldung jeder einzelnen Veranstaltung auswählen. Hierzu geben Sie dann im Feld „Anmeldenummer“ die Nummer des Freunds bzw. der Freundin ein. Wenn beide Kinder die selbe Anmeldenummer haben, kann es also nicht passieren, dass nur ein Kind die Zuteilung erhält. Auch hier erhöht dies aber nicht die Chance, dass ihr Kind einen Platz erhält. Zudem ist zu beachten, dass dies die Geschwisterordnung aufhebt.
Absage einer Veranstaltung
Die Stadt Gengenbach kann wegen mangelnder Beteiligung des Angebots oder der Durchführenden eine Veranstaltung ausfallen lassen. Bei Absage durch die Stadt Gengenbach wird der Teilnahmebetrag zurückerstattet.
Versicherung/Aufsichtspflicht/Haftung
Die Anmeldung erfolgt in der Kenntnis, dass für die am Ferienprogramm teilnehmenden Kinder keine Haftpflicht- und Unfallversicherung besteht. Es liegt somit in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, einen ausreichenden Versicherungsschutz für ihre Kinder zu gewährleisten (Unfall- und Haftpflicht). Kinder, die bei einer Veranstaltung im Freibad teilnehmen, müssen Schwimmen können.
Sonstige Teilnahmebedingungen
Fotos: Sollte die/ der Teilnehmende auf Fotos abgebildet sein, die von einer Veranstaltung aufgenommen wurden, erklären sich die gesetzlichen Vertreter einverstanden, dass diese in Publikationen der Stadt Gengenbach (z.B. Broschüren, Pressemitteilungen, Internet) verwendet werden, siehe Datenschutzerklärung. Falls ihr Kind auf keine Fotos darf, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns dies nochmal mündlich mitteilen und im besten Fall auch ihr Kind darüber Bescheid weiß.
Krankheiten/Besonderheiten: Die Eltern verpflichten sich, die Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn auf eventuell zu berücksichtigende Krankheiten oder Besonderheiten des Kindes hinzuweisen.
SONSTIGE HINWEISE FÜR ELTERN
Mitzubringen
- Grundsätzlich: wetterangepasste Kleidung und Getränke, evt. Taschengeld
- je nach Veranstaltung, Veranstaltungsort und Wetter: Sonnen- und Zeckenschutz (Creme, Mütze, Spray, lange Kleidung), Regenjacke, etc.
- bei Fahrten mit Kleinbussen: Teilnehmer bis 12 Jahre und unter 150 cm Körpergröße brauchen grundsätzlich eine Sitzerhöhung.
Bitte bei Krankheit zuhause bleiben, damit die anderen Kinder nicht angesteckt werden.
Bitte stornieren Sie rechtzeitig, damit der Platz an andere Kinder vergeben werden kann.
Änderungen
Falls sich Änderungen im Ablauf ergeben oder eine Veranstaltung ausfällt, werden Sie benachrichtigt.
Anregungen
Unser Ziel ist es, mit dem Gengenbacher Ferienprogramm ein ganzheitliches Freizeit- und Bildungsangebot zu schaffen, das Kindern Spaß macht und tolle Erlebnisse ermöglicht. Gleichzeitig soll es insbesondere berufstätige Eltern in der Ferienzeit entlasten. Wir sind bemüht, das Ferienprogramm kontinuierlich weiterzuentwickeln. Wenn mal etwas nicht optimal läuft, sind wir für konstruktive Kritik und Anregungen offen. Bitte sprechen Sie uns an.
Kinder- und Jugendbüro ° Stadt Gengenbach ° Bahnhofstr. 1 ° 77723 Gengenbach
Tel.: 07803 9669882 ° Mobil: 01520 9302471 ° E-Mail: maennle-jennifer@stadt-gengenbach.de