Aktuell gibt es keine Coronaverordnung für die Kinder- und Jugendarbeit. Alle Maßnahmen zum Infektionsschutz müssen durch die eigenen Hausregeln und Hygienekonzepte durch die Verantaltenden selbst verantwortet werden.
Daher können die Vorgaben der einzelnen Veranstaltungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Die Coronaverordnung wurde zum 03.04.2022 aufgehoben:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/
Aktuelle Informationen zur Coronalage:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/
Bei Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
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