Achtung: Im Jahr 2021 findet kein Freiburger Ferienpass statt.

 

Übersicht

Teilnahmebedingungen

Zu jeder Veranstaltung musst du deinen Freiburger Ferienpass mitbringen.

Dieser ist nur gültig, wenn dein Foto auf dem Ferienpass ist. Auf dem Bild sollen dich alle erkennen. Ohne den Ferienpass kannst du nicht an den Veranstaltungen teilnehmen und bekommst auch keine Rabatte bei den Rabatt-Specials.

Zeige deinen Ferienpass dem Betreuungspersonal. Diese prüfen, ob du angemeldet bist.

Auch die Veranstaltungen ohne Anmeldung sind nur für Kinder mit dem Freiburger Ferienpass. Bringe auch hier deinen Ferienpass mit und zeige ihn, wenn du gefragt wirst.

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme an den Veranstaltungen.

Anmeldung – jetzt gerechter

Mit der neuen Internetseite ändert sich nun auch das Anmeldesystem. In einem Zeitraum von 14 Tagen könnt ihr alle Veranstaltungen markieren, die euch gefallen. Es ist völlig egal, ob ihr dies am ersten Tag eingebt oder am letzten. Erst nach den 14 Tagen werden die Plätze vom System verteilt.

Als erstes werden alle Plätze vergeben, bei denen die vorgegebene Platzzahl ausreicht.

Anschließend werden die überbelegten Angebote durch ein ausgeklügeltes Verfahren verlost.

Und noch eine tolle Neuerung – wenn ein Angebot unbedingt mit der besten Freundin, dem besten Freund oder von Geschwistern gebucht werden soll, wird dies beim Verlosen berücksichtigt und ihr landet zusammen im Lostopf.

Wenn ihr Unterstützung bei der Internetanmeldung benötigt, erreicht ihr das Ferienpass-Büro montags bis donnerstags von 10:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 10:00 bis 12:00. Um euch helfen zu können, benötigen wir Informationen von eurem gekauften Ferienpass. Haltet diesen deshalb bitte bereit.

Anmeldezeitraum:             08.07.2019    bis    21.07.2019, 23:59 Uhr
Für die Anmeldung benötigt ihr den gekauften Ferienpass.

Die Ergebnisse der Verlosung werden euch ab dem 23.07.2019 nach erfolgter Anmeldung angezeigt. Für alle mit Z gekennzeichneten Angebote seid ihr verbindlich angemeldet. Eine Übersicht aller Projekte könnt ihr euch als pdf downloaden und ausdrucken.

Behindertengerechte (inklusive) und barrierefreie Veranstaltungen

Manche Kinder haben Einschränkungen. Auch ihr sollt am Ferienpassprogramm mitmachen können. Deshalb sind die Veranstaltungen mit Symbolen gekennzeichnet. Es gibt „behindertengerechte (inklusive)“ und „barrierefreie“ Veranstaltungen.

Am besten melden sich die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung rechtzeitig im Ferienpassbüro. So können wir gemeinsam schauen, dass die Veranstalter_innen alles Nötige wissen. 

Mit geringen Deutschkenntnissen nutzbar

Der Freiburger Ferienpass richtet sich an alle Kinder und Jugendliche. Hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung. Die meisten Mädchen und Jungen sind erst dabei Deutsch zu lernen. In manchen Angeboten muss viel gesprochen und erklärt werden, in anderen weniger. Angebote, die auch mit geringen Deutschkenntnissen genutzt werden können, sind deshalb mit einem Symbol gekennzeichnet. So haben auch Kinder und Jugendliche mit wenig Deutschkenntnissen tolle Ferien im Rahmen des Freiburger Ferienpasses.

Abmeldung

Es kann passieren, dass du an einer Veranstaltung nicht teilnehmen kannst: zum Beispiel weil du krank bist. Bitte melde dich dann ab, sobald du es weißt. So können andere Mädchen und Jungen noch teilnehmen. Ab 24 Stunden vor der Veranstaltung kannst du dich selbst nicht mehr abmelden. Schicke dann bitte eine E-Mail an das Ferienpass-Team       (ferienpass@stadt.freiburg.de) oder rufe uns an (0761 201-8588 oder 0761 201-8587).

„Last Minute“- Angebote

Nach der Verlosung werden einzelne Veranstaltungen noch freie Plätze haben. Diese können ab Donnerstag, 25.07.2019 gebucht werden.

Solltest du deinen Ferienpass erst nach der Verlosung kaufen, hast du auch so noch die Möglichkeit Restplätze zu bekommen. Diese kannst du ganz einfach online buchen.

Bitte seid so fair und tragt euch aus Veranstaltungen aus, wenn ihr doch nicht mehr an dieser teilnehmen könnt oder wollt. Diese Angebote rutschen dann wieder in die „Last-Minute“-Börse. So können andere Kinder und Jugendliche noch teilnehmen. Danke.

Ausfall von Veranstaltungen

Manchmal muss eine Veranstaltung ausfallen.

Zum Beispiel wegen

  • Regen bzw. zu schlechter Wetterverhältnisse
  • zu geringer Anmeldezahlen
  • Krankheit bei den Veranstalter_innen.

Alle angemeldeten Teilnehmenden bekommen telefonisch oder per E-Mail Bescheid. Leider können keine Ersatztermine angeboten werden.

Elterninfo: Haftung und Aufsichtspflicht

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ferienpassinhaber_innen sind nicht gegen Unfall versichert. Wir bitten deshalb alle Eltern, ihre Kinder zu vorsichtigem Verhalten, vor allem bei Radtouren, Wanderungen, sportlichen Aktivitäten und Ausflügen anzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist ratsam. Die Stadt Freiburg im Breisgau schließt jegliche Haftungsansprüche aus.

Bitte denkt daran, dass die Teilnahme an vielen Angeboten nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten möglich ist (Hinweissymbol beim jeweiligen Angebot beachten). Die Einverständniserklärungen findet ihr am Ende des Heftes.

Die Aufsichtspflicht der Veranstalter_innen erstreckt sich nur über die Dauer der Veranstaltung, wie im Programmheft oder auf der Homepage des Freiburger Ferienpasses beim jeweiligen Angebot vermerkt. Die Aufsichtspflicht vor Beginn und nach dem Ende einer Veranstaltung obliegt den Erziehungsberechtigten.

Teilnahmegebühr

Die meisten Veranstaltungen sind kostenlos. Ein paar Angebote haben einen kleinen Betrag. Dieser steht in der Beschreibung des Angebotes. Bitte sprecht vor der Anmeldung mit euren Eltern, ob ihr das Angebot besuchen dürft.

Bringt dann das Geld zu eurer Veranstaltung mit. Wenn ihr es vergessen habt, könnt ihr leider nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Selten muss der Betrag schon vor der Veranstaltung überwiesen werden. Beachtet in diesen Fällen die entsprechenden Ausschreibungstexte bei den Veranstaltungen.

Rückerstattung

Der Freiburger Ferienpass ist in den gesamten Sommerferien gültig. Er kostet immer gleich viel, egal wann du den Pass kaufst. Ab Beginn der Sommerferien kann der Pass nicht mehr zurückgegeben werden. Es gibt dann also auch kein Geld zurück.

Wenn du deinen Pass verlierst, ist das nicht schlimm. Für 3 Euro kannst du im Ferienpass-Büro einen Ersatzpass holen. Gut ist, wenn du deine Ferienpassnummer noch weißt. Das erleichtert es dem Ferienpass-Team zu überprüfen, ob du den Pass wirklich gekauft hattest. Wenn du das nicht mehr weißt, brauchen wir zumindest den Ort, an dem du den Pass gekauft hast. Am besten ist es, wenn du auch noch den Tag weißt. Dann können wir in den Listen nach deinem Namen suchen. Dein erster Pass ist dann nicht mehr gültig. Wir können dir leider auch kein Geld zurückgeben, wenn du den verlorenen Pass wieder findest.

Familien mit wenig Einkommen, können den Ferienpass mit Gutscheinen für Bildung und Teilhabe bezahlen. Deshalb gibt es keine Möglichkeit mehr, den Ferienpass irgendwo erstatten zu lassen.

Falls dennoch eine Quittung nötig ist, bitte im Ferienpass-Büro einen Termin erfragen (Tel. 0761/ 201-8588).

Datenschutz

Die Stadt Freiburg ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten, die im Zuge der Nutzung der Webseite stattfindet.

Die Stadt Freiburg verwendet Ihre persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetz für Baden-Württemberg (LDSG).

Die Stadt Freiburg speichert Ihre Daten ausschließlich im Falle einer Registrierung auf der Webseite zum Zweck der Durchführung des Ferienprogramms. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die von der Stadt Freiburg beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind im Übrigen zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Sofern Sie sich nicht registrieren, werden nur die Nutzungsdaten verarbeitet, die ihr Browser an den Server übermittelt und die technisch notwendig sind, um die Website betrachten zu können (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO).

Die Webseite der Stadt Freiburg ist technisch Teil des Ferienpass-Programms nupian, das von der nupian GmbH, Provinostr. 52 in 86153 Augsburg (im Folgenden „nupian“) betrieben wird. Die Webseite stellt einen sogenannten nupian Mandanten dar. Ausschließlich im Falle einer Registrierung für diese Webseite werden Ihre Stammdaten (= Name, Vorname, E-Mail, Passwort) auf den Servern von nupian gespeichert. Diese Stammdaten werden durch nupian gespeichert und im Rahmen des Nutzungsverhältnisses verarbeitet (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO). Eine Nutzung für Werbung oder Newsletterversand durch nupian erfolgt nicht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit dies gesetzlich zulässig ist oder mit Ihrer Einwilligung. Im Übrigen verarbeitet nupian Ihre persönlichen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Sie haben der Stadt Freiburg gegenüber das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten wir in Bezug auf Ihre Person gespeichert haben. Sollten Ihre bei uns gespeicherten Daten unrichtig sein, können Sie Berichtigung, ggf. auch Löschung dieser Daten verlangen. Außerdem können Sie verlangen, dass diese Daten gesperrt werden und damit eine weitere Verarbeitung von uns nur mit Ihrer Einwilligung vorgenommen werden darf. Des Weiteren werden wir Ihnen, wenn Sie dies wünschen, Ihre Daten zu Ihrer weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Auch werden wir Ihre Daten auf Ihren Wunsch an einen von Ihnen bezeichneten Empfänger übermitteln.

Dies umfasst gemäß DS-GVO folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 EU DS-GVO
  • Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 EU-DS-GVO
  • Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 EU-DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 EU-DS-GVO
  • Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 EU-DS-GVO:
  • Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 EU-DS-GVO.

Es steht Ihnen gemäß Artikel 21 EU-DS-GVO jederzeit frei, Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Im Rahmen von nupian erfolgt die Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten ausschließlich in Deutschland. Die Daten liegen auf Servern der nupian GmbH.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Homepage in der Rubrik Datenschutz oder wenden Sie sich an das Team des Freiburger Ferienpasses.

Gutscheine für Bildung und Teilhabe

Sowohl der Freiburger Ferienpass, als auch einzelne Veranstaltungen können mit Freiburger Gutscheinen für Bildung und Teilhabe bezahlt werden.

Die Gutscheine bekommen Freiburger Familien mit wenig Einkommen. Es gibt unterschiedliche Stellen, bei denen die „Bildungs- und Teilhabepakete“ beantragt werden können.

Die Informationen, wer diese wo beantragen kann, sind auf der Seite www.freiburg.de/bildung zu finden. In der Regel ist das Amt zuständig, bei dem die Familie bereits Leistungen erhält.

Die jeweiligen Veranstaltungen sind mit einem Hinweissymbol gekennzeichnet.

Folgende Dinge sind zu beachten:

  • Übliche Ermäßigungen, wie zum Beispiel durch das Vorlegen der Freiburger FamilienCard bleiben weiterhin erhalten.
  • Gutscheine für Bildung und Teilhabe können nur von Freiburger Kindern und Jugendlichen eingelöst werden.
  • Es können nur Gutscheine innerhalb des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums eingelöst werden.
  • Die Gutscheine sind personalisiert und können nur für die entsprechende Person eingelöst werden.
  • Die Einlösung der Gutscheine zum Erwerb des Freiburger Ferienpasses muss direkt beim Kauf in der jeweiligen Verkaufsstelle erfolgen. Eine nachträgliche Einreichung von Gutscheinen und eine damit verbundene Erstattung des bezahlten Kaufpreises sind nicht möglich.

Da die Stückelung der Gutscheine von den Preisen des Freiburger Ferienpasses abweicht, gibt es folgendes zu beachten:

  • Eine Kombination von Bargeld und Gutscheinen ist möglich:

Beispiel:

Bezahlung durch Gutschein für Bildung und Teilhabe und Bargeld – Beispiel: 11,50 Euro Preis ® 11,00 Euro Gutschein + 0,50 Euro Aufzahlung

  • Eine Rückzahlung von zu hohen Gutschein-Beträgen ist nicht gestattet:

Beispiel:

Bezahlung durch Gutschein für Bildung und Teilhabe mit aufgerundetem Betrag – Beispiel: 11,50 Euro Preis ® 12,00 Euro Gutschein.

Freiburger FamilienCard

Bürgerinnen und Bürger aus Freiburg, die eine gültige Freiburger FamilienCard besitzen, erhalten beim Kauf des Freiburger Ferienpasses für ihre Kinder jeweils eine Ermäßigung von 2,50 Euro auf den Preis des Passes (Normalpreis: 11,50 Euro; Geschwister 9,50 Euro).

Hierfür muss beim Kauf des Freiburger Ferienpasses die gültige Freiburger FamilienCard, in der die Kinder vermerkt sein müssen, sowie der Kinder-, Personal- oder Schülerausweis des jeweiligen Kindes in der Verkaufsstelle vorgelegt werden.

Generell erhält jede Familie eine Freiburger FamilienCard, die

  • ihren Erstwohnsitz in Freiburg hat,
  • mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat, das in ihrem Haushalt mitlebt.

Die Freiburger FamilienCard kann für 30,00 Euro erworben werden und gilt ein Jahr ab Ausstellung.

Familien mit geringem Einkommen erhalten die Freiburger FamilienCard für ein Kalenderjahr kostenfrei. Dies gilt, wenn das Einkommen nicht über der Grenze zur Berechtigung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (= Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer_innen / Mietzuschuss für Mieter_innen) oder von ALG II / Sozialhilfe liegt.

Die Freiburger FamilienCard ist erhältlich beim Freiburger Bündnis für Familie, Kaiser-Joseph-Str. 268 (3.OG), 79098 Freiburg. Die Öffnungszeiten sind dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr und mittwochs von 16:00 – 18:00 Uhr. Weitere Informationen zur Freiburger FamilienCard sind unter der Tel.-Nr. 0761/ 120231-09, per E-Mail fbff@gmx.de oder im Internet unter www.fbff.de erhältlich.  

Teilnehmen mit einer Behinderung – dabei sein mit einer Assistenz

Bei einigen Veranstaltungen ist es für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung einfacher, bei anderen Angeboten ist das schwieriger teilzunehmen. Manchmal hängt das von der Art der Behinderung ab, manchmal vom Angebot.

Hier kann der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe Breisgau eine Assistenz organisieren. Es ist wichtig, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor Beginn des Angebots klären, ob eine zusätzliche Assistenz von den Veranstaltenden gewünscht wird. Dann kann mit dem Familienunterstützenden Dienst der Lebenshilfe Breisgau Kontakt aufgenommen werden. Dieser versucht dann, eine ehrenamtliche Person zu finden, um das Mädchen oder den Jungen zu der Veranstaltung zu begleiten und dort zu unterstützen. Die Assistenz kann oft über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn ein entsprechender Anspruch besteht.

Der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe Breisgau berät dazu gerne, hilft beim Antrag und der Abrechnung. Wichtig ist allerdings, dass möglichst frühzeitig Kontakt aufgenommen wird, damit sich der Familienunterstützende Dienst der Lebenshilfe Breisgau auf die Suche nach einer passenden Person machen kann.

Kontakt:

Familienunterstützender Dienst der Lebenshilfe Breisgau gGmbH, Belchenstr. 2a, 79115 Freiburg, Tel.: 0761/ 47999822 und 0761/ 47999824

E-Mail: zimmer@lebenshilfe-breisgau.de und flesch@lebenshilfe-breisgau.de

www.lebenshilfe-breisgau.de