Zusätzliche Teilnahmebedigungen für die Kinder- und Jugendfreizeit

Teilnahmebeitrag:

Der Teilnahmebeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach der erfogreichen Anmeldung (Status Z) auf das Konto der Stadt Ennepetal IBAN DE68 4545 0050 0083 0100 25 Verwendungszweck Ferienfreizeit/ Namens des Teilnehmenden überwiesen werden. Alternativ kann er in bar bei der Stadtkasse im Rathaus eingezahlt werden. Eine Zahlungsaufforderung wird nicht zugesandt.

Falls eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages* beantragt wird, sind die entsprechenden Unterlagen zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung einzureichen und der Teilnahmebeitrag nach Erhalt des Festsetzungsbescheids (per Mail) zu zahlen.

Rücktritt:

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung bis acht Wochen vor Beginn der Freizeit ist eine Bearbeitungspauschale i. H. v. 25 € zu zahlen, bzw. bei bereits gezahltem Teilnahmebeitrag werden davon 25 € nicht zurückerstattet.

Erfolgt ein Rücktritt später müssen die entsprechenden Ausfallkosten (mind. 25 €, höchsten Teilnahmebeitrag) gezahlt werden. Die Ausfallkosten werden nach der jeweiligen Freizeit berechnet.

Wir empfehlen eine Reiserückstrittsversicherung.

Ärztliche Untersuchung:

Die Teilnehmenden müssen bei Antritt der Fahrt frei von ansteckenden Krankheiten sein. Dafür ist eine Untersuchung frühestens 10 Tage vor Abreise unbedingt erforderlich. Diese muss durch eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes nachgewiesen werden.

Die Eltern/ Personensorgeberechtigten der Teilnehmenden sind angehalten, der Stadt Ennepetal alle wesentlichen Informationen über akute oder chronische Krankheiten, Medikamentenunverträglichkeit, Allergien, sowie jegliche Besonderheiten schriftlich mitzuteilen.

Versicherung:

Die TeilnehmerInnen sind während der Freizeit durch die Stadt Ennepetal bei Schäden, die nicht durch private oder gesetzliche Versicherungen abgedeckt sind, unfall- und haftpflichtversichert. Jedes Kind muss krankenversichert sein und einen entsprechenden Nachweis (Vers.-Karte) vorlegen. Für verloren gegangene Gegenstände, Geld oder Kleidung wird keine Haftung übernommen.

Leben in der Gruppe:

Grundsätzlich muss sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer in die Gemeinschaft einfügen, die Anordnungen der verantwortlichen Betreuenden befolgen und durch soziales Verhalten, aktive Teilnahme am Programm, sowie Übernahme allgemeiner Pflichten (z.B. Tisch- und Kochdienste) zum Gelingen der Freizeit beitragen.

Ihrer Altersgruppe entsprechend erhalten die Teilnehmenden Zeit zur freien Verfügung, während der sie ohne direkte Aufsicht sein können. Häufigkeit und Dauer stehen im Ermessen der Betreuenden.

Während der Durchführung der Maßnahme wird auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet. Es besteht auf den Freizeiten prinzipiell ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot für alle Teilnehmenden.

Verstöße gegen die Regeln der Freizeiten können zum Abbruch der Ferienfreizeit für den/ die entsprechende/n TeilnehmerIn führen. Daraus entstehende Kosten tragen die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten.

*Erläuterungen zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages

Grundsätzlich ist der ausgeschriebene Teilnahmebeitrag in Höhe von 490€ zu zahlen. Falls eine Ermäßigung beantragt wird, richtet sich der Teilnahmebeitrag nach dem Familieneinkommen. Dieses muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Der Mindestbeitrag beträgt für jede Freizeit 120€. Dies gilt nicht für auswärtige Teilnehmer.

Zur Festsetzung des Teilnahmebeitrages werden folgende Angaben und Unterlagen benötigt, welche spätestens 14 Tage nach Ihrer Anmeldung dem Fachbereich Jugend und Soziales vorliegen müssen:

1. Angaben über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (aufgestellt nach Erwachsenen und Kindern, die Kindergeld erhalten)

2. Bescheinigungen zum Familieneinkommen jeweils für die letzten drei Monate,

zum Beispiel:

a. Gehaltsabrechnungen (Haushaltsvorstand, Ehegatte/ Partner, Kinder)

- bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnung sowie den

Steuerbescheid der letzten drei Jahre

b. Rentennachweise

c. Arbeitslosengeld- bzw. Arbeitslosenhilfebescheid

d. Nachweis über Unterhaltszahlungen

e. Kinderzuschlag

f. Wohngeldbescheide

g. Sozialhilfebescheide

Die Ermäßigung des Teilnahmebeitrages kann nur einmal pro Kalenderjahr- unabhängig vom Veranstalter (Stadt Ennepetal/ freie Träger der Jugendhilfe in Ennepetal und Breckerfeld, z.B. Kirchen, Vereine, etc.) beantragt werden.

Die folgende Berechnungstabelle gilt als Orientierungshilfe. Der genaue Teilnahmebeitrag wird anhand der eingereichten Unterlagen berechnet. Zur Berechnung wird das Nettoeinkommen und alle weiteren Einkünfte (s. o.) zu Grunde gelegt.

Berechnungstabelle:

Alleinerziehend mit        
             
Teilnahme- 1 Kind  2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern 5 Kindern 6 Kindern
beitrag ab einem Einkommen i. H. v.
120,00 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
150,00 € 1.255 € 1.630 € 2.000 € 2.340 € 2.680 € 3.025 €
180,00 € 1.320 € 1.700 € 2.060 € 2.410 € 2.750 € 3.090 €
210,00 € 1.390 € 1.765 € 2.135 € 2.475 € 2.815 € 3.160 €
240,00 € 1.455 € 1.830 € 2.200 € 2.540 € 2.885 € 3.225 €
270,00 € 1.525 € 1.900 € 2.270 € 2.610 € 2.950 € 3.295 €
300,00 € 1.590 € 1.965 € 2.335 € 2.675 € 3.020 € 3.360 €
330,00 € 1.480 € 2.030 € 2.400 € 2.745 € 3.085 € 3.425 €
360,00 € 1.655 € 1.875 € 2.470 € 2.810 € 3.155 € 3.495 €
390,00 € 1.790 € 2.100 € 2.310 € 2.880 € 3.220 € 3.560 €
420,00 € 1.860 € 1.995 € 2.605 € 2.945 € 3.295 € 3.630 €
450,00 € 1.925 € 2.235 € 2.670 € 3.010 € 3.355 € 3.695 €
480,00 € 1.995 € 2.370 € 2.740 € 3.080 € 3.420 € 3.765 €
490,00 € 2.060 € 2.435 € 2.805 € 3.145 € 3.490 € 3.830 €
             
             
             
             
Eltern/Lebensgemeinschaften/etc. mit    
             
Teilnahme- 1 Kind  2 Kindern 3 Kindern 4 Kindern 5 Kindern 6 Kindern
beitrag ab einem Einkommen i. H. v.
120,00 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
150,00 € 1.555 € 1.930 € 2.300 € 2.645 € 2.985 € 3.260 €
180,00 € 1.625 € 2.000 € 2.370 € 2.710 € 3.050 € 3.325 €
210,00 € 1.690 € 2.065 € 2.435 € 2.780 € 3.120 € 3.395 €
240,00 € 1.760 € 2.135 € 2.505 € 2.845 € 3.185 € 3.460 €
270,00 € 1.825 € 2.200 € 2.570 € 2.910 € 3.255 € 3.530 €
300,00 € 1.895 € 2.270 € 2.640 € 2.980 € 3.320 € 3.595 €
330,00 € 1.960 € 2.335 € 2.705 € 3.045 € 3.390 € 3.660 €
360,00 € 2.025 € 2.400 € 2.770 € 3.115 € 3.455 € 3.730 €
390,00 € 2.095 € 2.470 € 2.840 € 3.180 € 3.520 € 3.795 €
420,00 € 2.160 € 2.535 € 2.905 € 3.250 € 3.590 € 3.865 €
450,00 € 2.230 € 2.605 € 2.975 € 3.315 € 3.655 € 3.930 €
480,00 € 2.295 € 2.670 € 3.040 € 3.380 € 3.725 € 4.000 €
490,00 € 2.365 € 2.740 € 3.110 € 3.450 € 3.790 € 4.056 €

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Frau Sabrina Kisker
Telefon: 02333- 979 175
E- Mail: skisker(at) ennepetal.de

Stadt Ennepetal
Außenstelle Kinder- und Jugendarbeit
Gasstr. 10
58256 Ennepetal


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