Was ist die Ferienbetreuung?

Die Ferienbetreuung ist eine Einrichtung der Stadt Dettelbach. Sie findet in der Rudolf – von – Scherenberg – Grundschule, Georg-Graber-Str. 2 in Dettelbach statt. Die Ferienbetreuung bietet allen SchülerInnen von sechs bis zwölf Jahren eine Betreuung am Buß- und Bettag, sowie in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien an. Die Betreuung steht allen SchülerInnen unabhängig von der eigentlich besuchten Schule zur Verfügung!

Während der Betreuung erhalten die Kinder ein Frühstück und ein Mittagessen. Wir starten in den Tag mit dem gemeinsamen Frühstück und bereiten das Mittagsessen zusammen mit den Kindern frisch vor Ort zu oder verpflegen uns durch leckere Lunchpakete bei Ausflügen. Alle Heiß- und Kaltgetränke sind inclusive, sowie die Getränke bei Unternehmungen.

Wir planen für unsere Ferienbetreuung ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm. 

Wer sind wir?

Unser Team besteht aus erfahrenen BetreuerInnen. Geleitet wird die Ferienbetreuung von pädagogischem Fachpersonal.

Welche Buchungsmöglichkeiten gibt es?

Die Ferienbetreuung findet Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt (ausgenommen sind Feiertage). Die Buchung der Ferienbetreuung ist nur wöchentlich und ganztägig möglich. Die möglichen Buchungstage entnehmen Sie bitte aus dem Anmeldeformular. Das Anmeldeformular erhalten Sie unter www.dettelbach.de (Rubrik „Jugend- & Familie“ – Mittags- und Ferienbetreuung) oder in der Stadtverwaltung, Luitpold – Baumann- Straße 1, 97337 Dettelbach.

 

Wie ist die Ferienbetreuung erreichbar?

Für kurzfristige organisatorische Angelegenheiten während der Ferienbetreuung, wie Krankmeldung o.ä. rufen Sie bitte direkt in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung unter 09324/980775 oder unter 01590/4027904 an. Nutzen Sie auch die Möglichkeit auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht zu hinterlassen.

Für alles, was über Tür- und Angelgespräche hinausgeht, wie umfassendere Gespräche im pädagogischen oder organisatorischen Bereich, haben Sie die Möglichkeit Kontakt mit der Leitung der Ferienbetreuung Anna Haissig unter 0157/86257043 oder per Email ferienbetreuung@dettelbach.de aufzunehmen.

 

Wir freuen uns über Ihre Anmeldungen und stehen Ihnen jederzeit für Fragen, Anregungen und Wünsche zur Verfügung!

 

Ihre Ansprechpartner:

Für Fragen zur Ferienbetreuung:                   

Frau Haissig                                                                    

Leitung Ferienbetreuung                                                  

Luitpold-Baumann-Straße 1                                            

97337 Dettelbach                                                                              

Email: a.haissig@dettelbach.de; ferienbetreuung@dettelbach.de

Handy: 0157/86257043                                                  

 

Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung der Stadt Dettelbach

1. Inhalt der Ferienbetreuung

Der Aufenthalt der Kinder wird mit freizeitpädagogischen Angeboten gestaltet.

2. Teilnehmerkreis

Betreut werden Kinder vom sechsten bis zum zwölften Lebensjahr.

3. Frühstück und Mittagessen

In der Ferienbetreuung werden ein Frühstück sowie ein Mittagessen angeboten. Im Falle eines Tagesaufluges kann das Mittagessen in Form eines Lunchpaktes erfolgen. Getränke werden gestellt. 

4. Betreuungsort

Die Ferienbetreuung findet in der Rudolf-von-Scherenberg-Grundschule, Georg-Graber-Str. 2 in Dettelbach oder entsprechend des Programmes (Ausflüge) an anderen Orten statt. Sofern der Beginn und das Ende von Veranstaltungen an anderen Orten erfolgen, wird dies gesondert mitgeteilt.

5. Personal

Die Stadt Dettelbach stellt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das für den Betrieb der Ferienbetreuung notwendige Personal. Die Beaufsichtigung der Kinder wird durch qualifiziertes Personal gewährleistet.

6. Anmeldung und Aufnahme in der Ferienbetreuung

Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der schriftlichen Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und des Personensorgeberechtigten zu machen. Dies beinhaltet auch medizinische Aspekte wie Allergien und notwendige Medikamente. Änderungen – insbesondere beim Personensorgerecht – sind unverzüglich mitzuteilen.

Die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt jeweils nach Aufforderung durch die Stadt Dettelbach (u.a. Mitteilung im Amtsblatt). Ein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes besteht nicht. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich nur für die angemeldete Ferienzeit.

7. Öffnungszeiten der Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung findet in den von der Stadt Dettelbach festgelegten Ferienwochen statt. Jeweils Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

8. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Betreuer gegenüber Ihrem Kind beginnt erst mit der Eintragung des Kindes in der Anwesenheitsliste durch das Personal in den Räumen der Ferienbetreuung. Die Aufsichtspflicht erlischt mit Ende der Ferienbetreuung regelmäßig um 16.00 Uhr.

Für die Beaufsichtigung der Kinder auf dem Weg zur und von der Ferienbetreuung ist das Betreuungspersonal nicht verantwortlich.

Das Einhalten der in der Buchung angegebenen Abholzeiten ist bindend. Sollten die Kinder ohne vorherige Absprache oder triftigen Grund später als vereinbart abgeholt werden, behalten wir uns im Wiederholungsfall vor, die dadurch zusätzlich notwendigen Betreuungszeiten in Rechnung zu stellen und das Kind von der weiteren Betreuung auszuschließen.

Dem Betreuungspersonal ist schriftlich mitzuteilen, von wem das jeweilige Kind abgeholt wird oder ob es nach Hause gehen darf. Soll das Kind auf Dauer von einer dritten Person abgeholt werden, ist dies bei der Anmeldung schriftlich zu erklären. Erfolgt die Abholung im Einzel- oder Ausnahmefall von einer dritten Person, so ist das Betreuungspersonal hiervon rechtzeitig zu verständigen.

Aus organisatorischen Gründen kann nicht jedes Kind zu jedem Zeitpunkt unter Aufsicht sein. (z. B. Toilettenbesuch, Spielen im Außenbereich, Kinder für kurze Zeit im Gruppenraum allein). Dies ist auf Grund des Alters der Kinder vertretbar. Die Aufsichtspflicht wird hierdurch aber nicht verletzt. Verlassen Kinder die Einrichtung während der Betreuungszeit ohne Erlaubnis des Betreuungspersonals, so sind die Eltern verpflichtet, dies unverzüglich telefonisch mitzuteilen.

 

9. Verhinderung an der Teilnahme der Ferienbetreuung/Erkrankung des Kindes

Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kind die Ferienbetreuung gemäß der Anmeldung besucht.

Kann das Kind an der Ferienbetreuung nicht teilnehmen, sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, dies rechtzeitig vor Beginn der Betreuung (grundsätzlich einen Tag vorher) dem Betreuungspersonal vor Ort oder telefonisch unter 09324/5090905 oder unter 0159/04027904 mitzuteilen. In Ausnahmefällen ist auch eine kurzfristige Entschuldigung durch die Personensorgeberechtigten möglich.

Kinder, die erkrankt sind, dürfen die Ferienbetreuung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Besteht der Verdacht, dass das Kind an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des § 48 i.V.m. den §§ 45 und 3 des Bundesseuchengesetzes leidet, ist das Betreuungspersonal der Ferienbetreuung hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Leitung der Ferienbetreuung hat das Kind dann vorübergehend vom Besuch auszuschließen. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer solchen übertragbaren Krankheit leiden. Die Wiederzulassung zum Besuch der Ferienbetreuung kann von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Wird die Ferienbetreuung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Schadensersatz.

10. Abmeldung, Kündigung

Die Abmeldung erfolgt durch schriftliche Erklärung der Personensorgeberechtigten bei der Stadt Dettelbach und kann nur unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist vor Beginn der Ferienbetreuung oder in Härtefällen erfolgen.

Die Stadt Dettelbach kann den Buchungs- und Betreuungsvertrag mit einer 4-wöchigen Frist schriftlich kündigen. Eine Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe Punkt 11) zulässig. Vor Ausspruch einer Kündigung sind die Personensorgeberechtigen anzuhören.

 

11. Ausschluss aus der Ferienbetreuung

Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Ferienbetreuung ausgeschlossen werden, wenn

a) das Kind aufgrund schwerer Verhaltensstörungen sich oder andere gefährdet,

b) das Kind den Anweisungen des Personals der Ferienbetreuung wiederholt nicht folgt,

c) das Kind wiederholt nicht pünktlich abgeholt wurde,

d) sonstige schwerwiegende Gründe im Verhalten des Kindes oder der Personensorge-berechtigten gegeben sind, die einen Ausschluss erforderlich machen,

e) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten laut gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Infektionsschutzgesetz) oder laut diesen Teilnahmebedingungen wiederholt und nachhaltig nicht nachkommen,

f) die Personensorgeberechtigten ihren Mitwirkungspflichten bei der Anmeldung nicht nachkommen und falsche oder unvollständige Angaben machen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Stadt Dettelbach nach Anhörung der Personensorgeberechtigten und des Betreuungspersonals. Bei Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

 

12. Betretungsregelungen

Personen, die an übertragbaren und meldepflichtigen ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen die Räume der Ferienbetreuung nicht betreten.

Der Aufenthalt in den Räumen der Ferienbetreuung ist nur dem Betreuungspersonal, den angemeldeten Kindern und Personen, die aus dienstlichen Gründen anwesend sind (z. B. Hausmeister), gestattet.

Das Betreuungspersonal ist berechtigt, unbefugt anwesende Personen aus den Räumen der Ferienbetreuung zu verweisen. Es übt insoweit das Hausrecht im Namen der Stadt Dettelbach aus.

 

13. Unfallversicherungsschutz

Für Kinder, welche die Ferienbetreuung besuchen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Personensorgeberechtigten haben Unfälle auf dem Weg unverzüglich zu melden.

 

14. Haftung

Die Stadt Dettelbach haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Einrichtung „Ferienbetreuung“ entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Unbeschadet davon haftet die Stadt Dettelbach für Schäden, die sich aus der Benutzung der Einrichtung „Ferienbetreuung“ ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich die Stadt Dettelbach zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet sie nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden.

 

15. Gebühren

Für den Besuch der Ferienbetreuung werden Gebühren für die Inanspruchnahme des Frühstücks, Mittagessens, der Getränke sowie Eintritte erhoben. Die Entgelte werden mittels SEPA-Mandat vom benannten Konto eingezogen.

 

16. Zeitpunkt der Zahlung

Der Bankeinzug der Gebühren der Ferienbetreuung erfolgt 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

 

17. Verbindlichkeit

Diese Regelung wird dem/der/den Personensorgeberechtigten in einer Ausfertigung ausgehändigt und durch Unterschrift auf der Anmeldung als verbindlich anerkannt. Dadurch wird ein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Dettelbach und dem/der/den Personensorgeberechtigten begründet.

 

18. Veröffentlichung von Bildmaterial:

Während der Aktionen werden gelegentlich Fotos gemacht, welche für die Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Homepage, Presse) verwendet werden. Wenn keine Fotos von Ihren Kindern veröffentlicht werden sollen, bitten wir um Mitteilung.

Ansonsten gilt die Anmeldung als Zustimmung zur Veröffentlichung.

 

19. Sonstige Vereinbarungen:

Für mitgebrachte Gegenstände (Spielzeug, Schmuck, Kleidung, Brille etc.) wird keine Haftung übernommen.

Bei mutwilliger Zerstörung von Eigentum der Ferienbetreuung (Spielsachen, Materialien) sind die Personensorgeberechtigten zum Ersatz verpflichtet.

 

20. Hinweise zum Datenschutz in Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung beim der Ferienbetreuung der Stadt Dettelbach:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Dettelbach, Luitpold-Baumann-Str. 1, 97337 Dettelbach, stadt@dettelbach.de, Tel.: 09324/ 304 -0;

Behördlicher Datenschutzbeauftragter ist Herr Daniel Sauer, Luitpold-Baumannstr. 1, 97337 Dettelbach, datenschutz@dettelbach.de, 09324/304-211;

Ihre Daten werden zur Teilnahme an der Ferienbetreuung und der Abrechnung erhoben.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit dem Betreuungsvertrag verarbeitet.

Ihre Daten werden erhoben, um

  • die Ferienbetreuung ordnungsgemäß stattfinden zu lassen.
  • Sie über nachfolgende Aktionen der Familien- und Jugendarbeit informieren zu können.

Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Dettelbach so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen notwendig für die jeweilige Aufgabenerfüllung der Ferienbetreuung der Stadt Dettelbach erforderlich ist.

Es werden Fotos geschossen/Videos gedreht um

  • Mit den geschossenen/gedrehten Bildern/Videos nachfolgende Aktionen zu bewerben
  • Mit den geschossenen/gedrehten Bildern/Videos Öffentlichkeitsarbeit auf Flyern und in der Presse (Amtsblatt, Zeitungen etc.) zu leisten

Mit Ihrer Unterschrift im Anmeldeformular genehmigen Sie die Veröffentlichung von Bild– und Videomaterial (Homepage, soziale Netzwerke, Flyer für folgende Jahre, etc.)

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Dettelbach durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Mit Anmeldung an der Ferienbetreuung stimmen Sie zu, Ihre Daten anzugeben.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kommt kein Vertrag über die Anmeldung und Teilnahme Ihres/Ihrer Kindes/r durch die Familien- und Jugendarbeit (Ferienbetreuung) mit der Stadt Dettelbach zustande. Ich habe die oben genannten Informationen zum geltenden Datenschutz gelesen und erkenne diese an.