Das Jugendzentrum Büchen: Wir planen und gestalten für Euch den Ferienpass in Büchen!

 

Kinder- und Jugendarbeit in Büchen

 

Gemeinsam mit den örtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen und Einzelpersonen stellen wir ein tolles Ferienpassprogramm für Kids- und Teens in und um Büchen auf die Beine. Dabei ist viel ehrenamtliche Energie im Einsatz, die es ermöglicht, so viele tolle Veranstaltungen anzubieten! Aber auch die Vereine und Verbände profitieren vom Ferienpass: Viele Kids und Teens können Ihre Angebote kennen lernen!

 

Und die offene Kinder- und Jugendarbeit - Was ist das?

Das Team vom Jugendzentrum, welches den Ferienpass plant und koordiniert, arbeitet in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Aber warum eigentlich "Offene Jugendarbeit" und "offenes Haus"?  Dies hat zum einen natürlich die Bedeutung, dass zu dieser Zeit die Tür geöffnet ist, aber zum anderen beschreibt es auch wichtige Eigenschaften der offenen Jugendarbeit.

Offen für alle Kids und Teens: Offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich an ALLE Kinder und Jugendliche der Gemeinde zwischen 6 und 26 Jahre. Egal welche Schule sie besuchen, welche Hobbys sie haben oder welcher Nationalität sie angehören. Damit die Angebote von möglichst vielen genutzt werden können, müssen diese auch leicht zugänglich sein. Das heißt beispielsweise, sie dürfen nicht zu teuer sein!

Offen für alle Themen: Die offene Kinder- und Jugendarbeit hat kein spezielles Thema, wie Beispielsweise im Fußballverein Fußball trainiert wird. Die Themen werden durch die Kinder und Jugendlichen mitbestimmt und entwickelt. Vor allem Jugendrelevantes steht im Vordergrund: Freizeitgestaltung, Aktionen oder Ausflüge werden gemeinsam geplant. Auch Jugendgruppenleiterkurse, Berufsberatung oder internationale Jugendbegegnungen werden organisiert.

Eine Slogan aus der Jugendarbeit ist "Deine Idee ist unser Auftrag": Die offene Kinder- und Jugendarbeit soll Kids und Teens unterstützen, eigene Ideen und Wünsche in der Gemeinde umzusetzten. In der Fachsprache wird dies Jugendbeteiligung genannt.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit erhält ihren Auftrag aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Besonders wichtig ist der §11:

"(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen."