Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstalterin:

Die Jugendförderung der Stadt Wittingen ist Veranstalterin.

Teilnahmeberechtigte: An einer Maßnahme können Kinder und Jugendliche des jeweils angegebenen Alters teilnehmen.

Anmeldung: Die Anmeldung muss online abgewickelt werden und darf nur von einer personensorgeberechtigten Person vorgenommen werden. Die Teilnahme ist gesichert, sofern Sie nach Ablauf der Anmeldefrist eine Bestätigungs-E-Mail erhalten.

Die verbindliche Anmeldung verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten, es sei denn, dass eine rechtzeitige Absage erfolgt und der Platz anderweitig vergeben werden kann.

Leistungen: Die Leistungen sind aus der jeweiligen Beschreibung ersichtlich.

Verhalten der Teilnehmenden am Maßnahmeort: Die Mitarbeiterinnen der Jugendförderung sind berechtigt, Teilnehmende, die den Aufforderungen der Mitarbeiterinnen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder strafbare Handlungen begehen, von der Teilnahme auszuschließen. Die Sorgeberechtigten erklären durch Ihre Unterschrift Ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Versicherung: Die Teilnehmenden sind im Rahmen der Satzung und Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs geschützt.

Rücktritt: Die Stadt Wittingen kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung zurücknehmen, wenn die Sorgeberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. Die Jugendförderung ist berechtigt, die Maßnahme abzusagen, wenn bis zum Anmeldeschluss nicht die erforderliche MindestteilnehmerInnenzahl erreicht wird. Der Kostenbeitrag wird in diesem Fall erstattet.

Erstattungen: Erstattungen des Teilnahmebeitrages werden nicht vorgenommen, wenn die/ der TeilnehmerIn aus Krankheitsgründen oder sonstigen von Ihr/ihm zu tragenden Gründen vorzeitig die Maßnahme verlässt bzw. später zur Maßnahme kommt.

Zahlungsweise: Der Teilnahmebeitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:

Stadt Wittingen, Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, IBAN: DE07 2695 1311 0024 5000 27, BIC: NOLADE21GF, Verwendungszweck: D-Nummer: 119013 und den vollständigen Namen des Kindes. 

Es wird kein Bargeld mehr angenommen!

Sonstiges:

Besonderheiten des Gesundheitszustandes (z.B. Allergien) sind – insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen bei der Anmeldung mitzuteilen.

Mitgenommene Gegenstände sind während der Veranstaltung von den teilnehmenden Personen selbst zu beaufsichtigen.

Für den Verlust von Gegenständen und/ oder Wertsachen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

Fotoaufnahmen, die während der Maßnahmen gemacht werden, können von der Jugendförderung in jeglicher Hinsicht (z.B. Broschüren, Internethomepage) verwendet werden. Zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung kann von den Personensorgeberechtigten der Wunsch geäußert werden, die Aufnahmen des Kindes zu unterlassen.

Die Arbeit der Jugendförderung richtet sich ausdrücklich nach dem Jugendschutzgesetz. Ein Zuwiderhandeln von Teilnehmenden zieht den Ausschluss von der jeweiligen Aktion nach sich.

Medien aus dem FSK12-Bereich werden nur pädagogisch begleitet gezeigt.