Teilnahmebedingungen für das Ferienprogramm der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster

 

 

 

 

Allgemeine Einwilligungserklärung -Ferienprogramm Datenschutz und Fotoerlaubnis

 

Wenn Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes zustimmen, dass Sie mit der externen Veröffentlichung von Fotos und Druckmedien und Ton- und Videoaufnahmen Ihres Kindes einverstanden sind, bedeutet dies, dass Sie einverstanden sind, dass Fotos, Druckmedien, Ton- und Videoaufnahmen auf denen Ihr Kind aufgenommen wurde in den Printmedien (Zeitungsartikel, VG-Mitteilungen usw.) der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen, der Vereine, Gruppen und sonstigen Mitwirkenden/Anbietern des Ferienprogramms gezeigt werden dürfen. 

1. Allgemein:
Der Vertrag über die Teilnahme an den Ferienangeboten der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster kommt aufgrund der verbindlichen Anmeldung und der vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Onlineanmeldung zustande. Sollte das Ferienangebot belegt sein, so besteht kein Anspruch auf eine Zusage und Teilnahme.

2. Teilnehmer:
Bitte teilen Sie dem Veranstalter mit der Anmeldung auch Besonderheiten zu Ihrem Kind mit (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, ADS/ADHS, Allergien,…) damit gewährleistet werden kann, dass während des Programms unter anderem auch pädagogisch richtig auf Ihr Kind eingegangen wird.

Beachten Sie bitte die vorgegebenen Altersgrenzen der jeweiligen Veranstaltung.

3. Lastschriftverfahren:
Mit der Anmeldung ermächtigen Sie die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster mittels SEPA-Lastschriftverfahren, die entsprechenden Teilnahmebeträge von Ihrem Konto einzuziehen. Damit weisen Sie Ihr Geldinstitut an, die von der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster auf Ihr Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Eine schriftliche Einverständniserklärung Ihrerseits muss nicht vorliegen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
- Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich
- Entstehen der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird oder Sie der Abbuchung unbegründet widersprechen, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen.

Die Teilnahmegebühren werden am Ende der Sommerferien gesamt in einem Betrag von Ihrem bei der Anmeldung angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.
Bei einigen Veranstaltungen werden die Veranstaltungskosten direkt vor Ort abkassiert. -Geben Sie in diesem Fall, das Geld abgezählt bei den Veranstaltern/-Betreuern direkt ab.

4. Leistungen:
Es gelten die in der Ausschreibung angegebenen Leistungen und Teilnehmerbeiträge. Der Ort des Ferienangebots ist in der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Möglich sind auch Ausflüge/ Wanderungen in die nähere Umgebung. Die Aufsichtspflicht des Veranstalters gilt nur für die in der Ausschreibung genannten Zeiten. Nach Ende einer Veranstaltung oder einer Fahrt erlischt die Aufsichtspflicht, die der Veranstalter übernommen hat. Bitte klären Sie mit Ihrem Kind verbindlich, ob und von wem es abgeholt wird.

5. Versicherung und Haftpflichtversicherung:
Für die Teilnehmer und Helfer des Ferienprogrammes hat die Verwaltungsgemeinschaft eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Für darüber hinausgehende Schäden übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr am Ferienprogramm teil. Für alle durch den Teilnehmer mutwillig verursachten Sach- bzw. Personenschäden haftet der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte selbst. Wenn die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen bzw. der Teilnehmer selbst die Teilnahmebedingungen nicht beachten, haften sie für hieraus entstehende Schäden. Für abhanden gekommene Gegenstände haftet die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster bzw. der jeweilige Veranstalter nicht.

6. Absage und Rücktritt:
Sollte eine Veranstaltung durch ungenügende Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht zur Durchführung gelangen, wird der Teilnehmerbeitrag nicht abgebucht.

Grundsätzlich verpflichtet eine Anmeldung zum Bezahlen der Teilnahmegebühr. Ist Ihr Kind bereits angemeldet und kann aber nicht teilnehmen, dann bitte wir Sie die Anmeldung selbständig wieder zu löschen und einem anderen Kind die Teilnahme zu ermöglichen. Dies ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich! Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich und die Anmeldung verbindlich, das heißt Sie sind verpflichtet die Teilnahmegebühr zu entrichten.

Fehlt ein Kind trotz Anmeldung krankheitsbedingt, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Teilnahmebeitrags. Die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster behält sich aber eine Kulanzregelung in Härtefällen vor.
 

7. Ausschluss:
Die Teilnahme an einem Ferienangebot ist für die gesamte Dauer verbindlich. Fehlt ein Teilnehmer unentschuldigt an einem oder an mehreren Tagen oder nimmt er aufgrund anderer Interessen nur sporadisch an seinen angemeldeten Veranstaltungen teil, behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster vor, seine Anmeldung in darauffolgenden Jahren nachrangig zu berücksichtigen.

Um einen harmonischen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, Ihr Kind darauf hinzuweisen, dass den Aufforderungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten ist. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer fortgesetzten oder mutwilligen Störung durch ein Kind, dieses unter Angabe von Gründen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.

8. Programmänderungen:
Bei schlechtem Wetter und in begründeten Fällen behält sich der Veranstalter das Recht auf Programmänderung vor. Auf der Startseite www.unser-ferienprogramm.de/vg-ilmmuenster werden unvorhergesehene Änderungen veröffentlicht. Die Veranstalter empfehlen, kurz vor Beginn des Ferienprogramms sich auf der o. g. Internetseite über Programmänderungen zu informieren. Im Einzelfall werden die Teilnehmer telefonisch oder per E-Mail informiert, worauf jedoch kein Anspruch besteht.

9. Verpflegung:
Bei Angeboten mit Verpflegung können prinzipiell Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder –Allergien nicht berücksichtigt werden. Wir bitten vorab um Rücksprache mit dem Veranstalter.

10. Recht am Foto:

Wenn Sie bei der Anmeldung Ihres Kindes zustimmen, dass Sie mit der externen Veröffentlichung von Fotos und Druckmedien und Ton- und Videoaufnahmen Ihres Kindes einverstanden sind, 
bedeutet dies, dass Sie einverstanden sind, dass Fotos, Druckmedien, Ton- und Videoaufnahmen auf denen Ihr Kind aufgenommen wurde in den Printmedien (Zeitungsartikel, VG-Mitteilungen usw.) der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster der Gemeinden Ilmmünster und Hettenshausen, der Vereine, Gruppen und sonstigen Mitwirkenden/Anbietern des Ferienprogramms gezeigt werden dürfen. 

11. Erklärung der Erziehungsberechtigten:
Das angemeldete Kind hat keine ansteckende Krankheit. Die Erziehungsberechtigten erteilen die Erlaubnis, dass ihr Kind, falls erforderlich, mit einem Privat-Pkw mitfahren darf. Bei Erkrankung des Kindes informieren sie die Leitung des Ferienangebots umgehend. Die Erziehungsberechtigten haben sich vergewissert, dass der angegebene Impfschutz auch zum Zeitpunkt der Durchführung des Ferienangebots wirksam ist. Mit der Bestätigung der Teilnahmebedingungen setzt die Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster auch die Bestätigung dieser Erklärung voraus.

12. Hinweise:
Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten sind zur Beachtung der Hinweise verpflichtet, die Ihnen von der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster zur Verfügung gestellt werden.

Sämtliche für das Ferienprogramm notwendige Daten werden nach den geltenden Datenschutzrichtlinien erfasst und gespeichert. Die persönlichen Daten werden nach Beendigung des Ferienprogrammes gelöscht. Zu statistischen Zwecken fertigen wir allerdings anonymisierte Statistiken für interne Belange und zu einer Weiterentwicklung unseres Angebotes an. Wenn Sie Ihr Kind zu einem Ferienangebot der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster anmelden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zweckgebunden (Planung Ferienbetreuung) gespeichert und verarbeitet werden.


Bei der Schreibweise dieser Teilnahmebedingungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die Verwendung der jeweils weiblichen oder diversen Form verzichtet, gemeint ist selbstverständlich jeweils die weibliche, männliche und diverse Form.