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Verantwortlich im Sinne des Presserechts, des § 6 des Mediendienste-Staatsvertrages, des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG):

Stadt Seelze
Bürgermeister Detlef Schallhorn
Rathausplatz 1
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Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Waren- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären. Die genannten Firmen- und Markennamen sowie Produktbezeichnungen unterliegen in der Regel marken-, patent- oder warenzeichenrechtlichem Schutz.
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Elektronische Kommunikation

Die Stadt Seelze bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (Nds. VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Seelze hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:

Mailadressen

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse info@stadt-seelze.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

Erreichbarkeit per De-Mail

Für eine rechtsverbindliche Kommunikation bietet Ihnen die Stadt Seelze einen weiteren sicheren elektronischen Zugang über ein De-Mail Postfach unter:

post@stadt-seelze.de-mail.de

De-Mail ist der Name eines auf E-Mail-Technik beruhenden, hiervon aber technisch getrennten Kommunikationsmittel zur sicheren Kommunikation mit dem Internet. Das Hauptziel von De-Mail ist es, Nachrichten und Dokumente über das Internet vertraulich, sicher und nachweisbar zu versenden und zu empfangen.

 Für die Registrierung einer De-Mail-Adresse müssen Sie sich beim Provider Ihrer Wahl ausweisen. Unter www.de-mail.de erhalten Sie hierzu weitere Informationen.

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Acrobat Reader (.pdf)
  • Microsoft Word (.doc / .docx)
  • Microsoft Exel (.xls / .xlsx)
  • Microsoft Access (.mdb)
  • Microsoft Powerpoint (.pps / .ppt / pptx)
  • JEPG File Interchange Format (.jpg / .jpeg)
  • Graphik Interchange Format (.gif)
  • Tagged Image File Format (.tif)
  • Windows Bitmap (.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Elektronische Signatur und Verschlüsselung

Die Stadt Seelze unterstützt elektronische Signaturen und Verschlüsselung unter Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen.

Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Vorgänge dieser Art können an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) der Stadt Seelze rechtsverbindlich und sicher elektronisch übermittelt werden. Gleiches gilt für Mitteilungen und Dokumente, die aufgrund ihres Inhaltes (z. B. aus Gründen des Datenschutzes) nur verschlüsselt elektronisch übertragen werden dürfen.

Voraussetzung für Übersendung von verschlüsselten und / oder elektronisch signierten E-Mails und Dokumenten ist der Einsatz des "Governikus Communicator Justiz Edition" (vormals EGVP).

Andere verschlüsselte oder signierte Emails können aus technischen und rechtlichen Gründen noch nicht entgegengenommen werden.

Für die Durchführung der qualifizierten elektronischen Signatur werden eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät benötigt. Auf der Signaturkarte muss sich die qualifizierte elektronische Signatur befinden. Diese und auch das Kartenlesegerät kann bei verschiedenen Anbietern erworben werden. Unterstützt werden vom EGVP alle in Deutschland gängigen qualifizierten Signaturkarten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen: Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) der Stadt Seelze

Die Stadt Seelze behält sich vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu beantworten. Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten wird vorausgesetzt, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Seelze und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden Technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

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