Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Veranstalter:
Gemeinde Sassenburg
Jugendförderung

Hauptstraße 110

38524 Sassenburg

2.    Teilnahmeberechtigte:
An der Veranstaltung  können Teilnehmer des jeweils angegebenen Alters teilnehmen. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Maßnahme. Es dürfen nur leibliche Kinder angemeldet werden. Anmeldungen nicht leiblicher Kinder werden storniert.

3.    Anmeldung:
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der Gemeinde Sassenburg muss online über das Portal www.unser-ferienprogramm.de/sassenburg erfolgen.

3.1.    Online-Anmeldung:
Bei einer Anmeldung über das Portal www.unser-ferienprogramm.de/sassenburg gilt die Anmeldung mit Absenden der persönlichen Daten als verbindlich. Die Daten der Erziehungsberechtigten müssen bei der Anmeldung hinterlegt werden.
Für die Registratur im Portal (www.unser-ferienprogramm.de/sassenburg) ist die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse. Telefonnummer, E-Mail-Adresse ) erforderlich. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Niedersachsen finden Anwendung.

3.2.    Sonderregelung Ferienprogramm:
Anmeldungen zum Ferienprogramm müssen online unter www.unser-ferienprogramm.de/sassenburg vorgenommen werden. Bei einer Online-Anmeldung, ist der Teilnahmebeitrag innerhalb von fünf Werktagen nach der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter einzuzahlen. Andernfalls wird die Anmeldung storniert.

4.    Teilnahmebeitrag:
Der Teilnahmebeitrag ergibt sich aus der Beschreibung im Programm.

5.    Leistungen:
Für Programmleistungen sind grundsätzlich die Beschreibungen maßgeblich.

6.    Leistungsänderungen:
Abweichungen einzelner Programmleistungen, die nach den Anmeldungen notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

7.    Zahlungsweise:
Die Form der Zahlungsweise ergibt sich aus der Beschreibung im Programm. Mit dem Absenden der persönlichen Daten bzw. Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen akzeptieren Sie die angegebenen Zahlungsmodalitäten. Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:

7.1.    Barzahlung:
Bei Barzahlung ist der Teilnahmebeitrag bis zum angegebenen Zeitpunkt, vor Beginn der Veranstaltung, bar bei der angegebenen Stelle zu entrichten.

8.    Storno:
Sie haben die Möglichkeit, eine gebuchte Veranstaltung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung fallen Gebühren an, die sich wie folgt staffeln:
•    Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn – Keine Stornogebühren
•    Bis 21. Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrages
•    Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrages
•    Ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn -  100 % des maßgeblichen Teilnahmebeitrage 

Achtung: Diese Staffelung kann für die Weihnachtswerkstatt 2015 noch nicht berücksichtigt werden!

Hier gilt: Eine verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Übernahme der anfallenden Kosten.

9. Rücktritt:
9.1. Durch die Gemeinde
Die Gemeinde kann ohne Einhaltung einer Frist die Teilnahmebestätigung für Veranstaltungen  zurücknehmen, wenn die Erziehungsberechtigten die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen. In diesem Fall behält die Gemeinde den Anspruch auf den Teilnahmebeitrag. Die Gemeinde ist berechtigt die Veranstaltung abzusagen, wenn die dafür vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den vollen Teilnehmerbeitrag zurück.

9.2. Durch einen Teilnehmer
Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmebeitrages. Ein Rücktritt ist nach verbindlicher Anmeldung nur  aus gesundheitlichen Gründen und nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Ist der Rücktritt nicht bis zum 5. Werktag vor Beginn der Veranstaltung erfolgt, entfällt jeder Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine/n andere/n Teilnehmer/in zu benennen.

10.    Außergewöhnliche Umstände:
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Maßnahmen durch höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. In diesen Fällen einer Absage sind die Teilnahmebeiträge an die Teilnehmer/innen zurückzuzahlen.

11.    Erstattungen:
Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages wird nicht vorgenommen, wenn der/die Teilnehmer/in aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihm/ihr zu tragenden Gründen den Ort der Veranstaltung verlassen muss bzw. später zum Ort der Veranstaltung  kommt. Hat ein Teilnehmer Anspruch auf Erstattung kann dieser beim Veranstalter geltend gemacht werden.

12.    Versicherung:
Die Teilnehmer sind im Rahmen der Satzung und der Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleichs geschützt.

13.    Verhalten der Teilnehmer:
Der  Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer/innen, die den Aufforderungen der Mitarbeiter/innen zuwiderhandeln, gegen die Haus- bzw. Lagerordnung verstoßen oder irgendwelche strafbare Handlungen begehen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken. Die Erziehungsberechtigten erklären mit  eingehender  Anmeldung  ihr Einverständnis zu solchen Maßnahmen und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

14.    Gesundheitszustand:
Besonderheiten des Gesundheitszustandes (Diätvorschriften, Allergien etc.) sind auf der Anmeldung zu vermerken bzw. der Leitung mitzuteilen!

15.    Bildrechte
Mit Ihrer Anmeldung/ Unterschrift stimmen Sie zu, dass die Gemeinde Sassenburg berechtigt ist, Bildaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation in der „Sassenburg“ bzw. im Internet auf der Facebook-Seite der Jugendförderung Sassenburg zu veröffentlichen. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte geschieht nicht.  Gegen diese Zustimmung kann bei der Gemeinde schriftlich Widerspruch eingelegt werden.