Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Minoritenstraße 3
40878 Ratingen

Tel. 02102 550-5132 oder 550-5134
ferienundfreizeiten@ratingen.de

Anmeldung

Die Anmeldung eines Kindes bzw. Jugendlichen kann nur von den Erziehungsberechtigten erfolgen. Die Daten des Erziehungsberechtigten und des anzumeldenden Kindes müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Andernfalls übernimmt die Stadt Ratingen keinerlei Haftung. Falsche Angaben führen zur Absage.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder aus Ratingen und Kinder die eine Ratinger Schule besuchen. Sollten Restplätze zur Verfügung stehen, sind uns darüber hinaus auch Kinder willkommen, die ihre Ferien bei Freunden oder Verwandten in Ratingen verbringen (sog. Gast- oder Ferienkinder). Gleiches gilt auch für Kinder aus den umliegenden Städten. Bei freien Plätzen besteht für diese Kinder die Möglichkeit, das sie nachrücken und teilnehmen können.

Die genaue Altersangabe entnehmen Sie bitte den einzelnen Veranstaltungen. Maßgeblich ist das Alter zum Zeitpunkt der Maßnahme. Die angegebenen Altersgrenzen der Veranstaltungen sind verbindlich. Für Kinder mit Behinderungen gelten die Altersbegrenzungen nicht.

Gesundheitszustand der Teilnehmer

Besonderheiten des Gesundheitszustandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (z.B. Diätvorschriften, Allergien) sind bei der Anmeldung zu vermerken. Ergibt der gesundheitliche Zustand der/des Angemeldeten, dass eine Teilnahme am Programm nicht möglich ist, ist sie/er vom Programm ausgeschlossen. Es gelten die Regelungen über den Rücktritt durch den Teilnehmer entsprechend.

Falls eine Behinderung vorliegt ist für einzelne Veranstaltung eine Kopie eines ent-sprechenden Ausweises einzureichen. Ebenso ist eine Kontaktaufnahme über ferienundfreizeiten@ratingen.de mit dem Veranstalter notwendig.

Falls ihr Kind Medikamente einnehmen muss, Allergien und/oder eine chronische Erkrankung hat, ist bei der Anmeldung eine entsprechende Mitteilung zwingend erforderlich. Sollte Ihr Kind im Zeitraum der gebuchten Veranstaltung ein Medikament einnehmen müssen, muss vor Beginn der Maßnahme eine  schriftliche Erlaubnis des behandelnden Arztes vorliegen, um dieses verabreichen zu dürfen.

Krankenversicherung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer des Programmes eine Krankenversicherung abschließen.

Vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Ratingen vorgelegte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von den Erziehungsberechtigten unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse zurückzuzahlen.

Unfallversicherung (GVV Kommunalversicherung VVaG)

Bei den Teilnehmer(inne)n, bei denen durch einen Schadenfall während eines außerschulischen Angebotes oder einer Ferienmaßnahme des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Heilkosten entstanden sind, besteht auf deren Ersatz nur dann ein Anspruch, wenn eine für den Versicherten bestehende gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherung oder die Beihilfestelle ihre Leistungen voll erbracht hat und diese zur Deckung der entstandenen notwendigen Heilkosten nicht ausreichen.

Schäden sind am Tag an dem sie entstanden sind, der dafür zuständigen Stelle (Betreuer, etc.) anzuzeigen. Berücksichtigt werden Restheilkosten, die innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall entstanden sind. Jedoch kann es sein, dass es Kosten gibt, die nicht erstattungsfähig sind oder nur bis zu einem Höchstbetrag erstattet werden können.

Schäden durch den Teilnehmer

Weder von der Stadt Ratingen noch vom Veranstaltungsträger werden Schäden gedeckt, die durch mutwilliges Verhalten eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin verursacht werden; ebenso verhält es sich bei grober Fahrlässigkeit. Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Kinder.

Haftung

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernimmt die Stadt Ratingen keine Haftung.

Warteliste

Sollte Ihr Kind auf die Warteliste gesetzt werden, da das Angebot belegt ist und Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn nicht abmelden, bedeutet dies, dass Sie weiter Interesse daran haben, dass Ihr Kind an dem ausgewähltem Programm teilnehmen möchte und kann. Ist das nicht der Fall, müssen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn abmelden.

Rücktritt/Storno

durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist berechtigt bis 3 Werktage vor Beginn das Programm abzusagen, wenn die dafür vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Sollte der  Teilnahmebetrag zu diesem Zeitpunkt bereits beglichen worden sein, wird er umgehend zurückerstattet.

Wenn die Maßnahme aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder öffentlich-rechtlicher Auflagen ganz oder in Teilen abgesagt oder so reglementiert  werden muss, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie berechtigt die Maßnahme abzusagen.
 

durch den Teilnehmer

Eine Abmeldung ist in jedem Fall schriftlich zu verfassen. Bis 3 Wochen vor der Maßnahme ist eine Abmeldung kostenlos. Danach wird eine Bearbeitungsgebühr  i.H.v.  20 %  und  1 Woche vor der Maßnahme 40 % des Teilnehmerbeitrages fällig.

Bei Doppelanmeldungen (2 oder mehr Kurse zur gleichen Zeit) müssen beide/alle Teilnahmegebühren gezahlt werden, da der Sachbearbeiter dies nicht erkennen kann.

Geht die Abmeldung erst am 1. Veranstaltungstag oder später ein, bleibt es bei der Fälligkeit des vollen Beitrages. Eine Nichtteilnahme rechtfertigt keinen Erlass der Teilnahmegebühr. Diese Regelung gilt auch im bescheinigten Krankheitsfall.

Bitte geben Sie in jedem Fall Bescheid, wenn Ihr Kind nicht teilnehmen kann. So können eventuell Kinder von der Warteliste nachrücken.

Erstattungen des Teilnahmebetrages werden nicht vorgenommen, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer aus Krankheitsgründen oder sonstigen von ihr bzw. ihm zu tragenden Gründen vorzeitig den Programmort verlassen muss bzw. später zum Programmort kommt.

Außergewöhnliche Umstände

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Programme durch Preissteigerungen, Kürzungen in öffentlichen Haushalten, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften, Pandemien oder gleichgewichtige Vorfälle erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden können. Wenn dann in diesen Fällen eine Maßnahme nicht stattfinden kann, erfolgt eine Erstattung des bereits gezahlten Teilnahmebetrages.

Muss ein Programm nach Antritt vorzeitig beendet werden, kann das Amt für Kinder, Jugend und Familie für die von ihr erbrachten und in diesem Zusammenhang noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

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BEI FRAGEN:

MATCHBALL & JUGENDZENTREN: Veronika.Hutmacher@ratingen.de

STADTRANDERHOLUNG, ZIRKUSPROJEKT & FERIENPASS: Zehra.Pawlas@ratingen.de

BEZAHLUNG & Allgemeine Fragen: ferienundfreizeiten@ratingen.de