Teilnahmebedingungen für Ferienprogramme und Freizeiten

 

1.   Teilnahmeberechtigte

An dem jeweiligen Ferienprogrammangebot können Papenteicher Kinder und Jugendliche des jeweils in der Beschreibung angegebenen Alters teilnehmen. Gibt es über den Bedarf von Papenteicher Teilnehmern hinaus noch freie Plätze bei einzelnen Veranstaltungen, werden ab einem späteren Zeitpunkt auch Teilnehmer aus anderen Kommunen angenommen. Anmeldungen von Gebietsfremden vor diesem Datum werden gelöscht. Bei Freizeiten akzeptieren wir in begründeten Fällen (z. B. Freund/Freundin von Teilnehmenden) auch die Anmeldung von Jugendlichen, die nicht im Papenteich wohnen. Bitte fragen Sie hierzu bei der Jugendförderung nach, bevor Sie eine solche Anmeldung tätigen.

 

2.   Anmeldung

Bei Online-Anmeldung muss für die Bezahlung eine Lastschriftgenehmigung erteilt werden. Für Ferienprogrammangebote nimmt die Jugendförderung auch persönliche Anmeldungen im Büro der Jugendförderung an (zu den angegebenen Zeiten). In diesem Fall ist der entsprechende Teilnahmebeitrag direkt in bar zu bezahlen.
Gibt es mehr Anmeldungen als Teilnehmerplätze, können Interessierte auf eine Warteliste aufgenommen werden. Es dürfen ausschließlich eigene Kinder, also solche, für die eine Personensorge besteht, angemeldet werden. Wenn eine Anmeldung von nicht Personensorgeberechtigten vorgenommen wird, dann wird diese Anmeldung von der Jugendförderung gelöscht.

 

3. Leistungen

Die Leistungen sind aus der jeweiligen Beschreibung ersichtlich. Nimmt eine teilnehmende Person eine eingeschlossene Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, entsteht dadurch kein Recht auf Erstattung von Kosten.

 

4. Rücktritt

4.1 Da es sich bei den vorliegenden Veranstaltungen um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung handelt, liegt bei Online-Buchungen kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.

4.2 Rücktritt durch den Veranstalter: ist die Erfüllung des Vertrages aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall von Personal in Ermangelung geeigneten  Ersatzes, höhere Gewalt etc.) nicht möglich, kann der Veranstalter die Maßnahme absagen. Gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall erstattet.

4.3 Durch den Teilnehmer: durch Rücktritt des Teilnehmers entsteht nur dann Anspruch auf Nichtzahlung des Teilnahmebeitrages, wenn der freiwerdende Platz neu besetzt werden kann. Hierfür wird vorrangig die Warteliste der Veranstaltung verwendet. Gibt es keine Nachrückenden über Warteliste, kann auch von der abmeldenden Person ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

 

5. Versicherung

Für die Veranstaltungen von Jugendförderung und den kommunalen Jugendeinrichtungen gilt:  alle teilnehmenden Personen sind im Rahmen der Satzungen und der Versicherungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleiches geschützt (Deckungsschutz). Für Sachschäden besteht keine Versicherung seitens des Veranstalters.
Für die anderen Angebote geben die jeweiligen Veranstalter Auskunft zu Fragen des Versicherungsschutzes.

 

6. Verhalten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen während der Maßnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, teilnehmende Personen, die den Aufforderungen der Mitarbeiter zuwiderhandeln, von der Maßnahme auszuschließen.
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmenden und ihre Personensorgeberechtigten dazu ihr Einverständnis und verpflichten sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

 

7. Sonstiges

- Besonderheiten des Gesundheitszustandes (Diätvorschriften, Allergien, etc.) sind -insbesondere bei  mehrtägigen Veranstaltungen- bei der Anmeldung mitzuteilen.
- Gepäck und sonstige mitgenommene Gegenstände sind während der Veranstaltung von den teilnehmenden  Personen selbst zu beaufsichtigen.
- Für den Verlust von Gegenständen und/oder Wertsachen übernimmt der jeweilige Veranstalter keine  Haftung.
- Eventuell benötigte Kindersitze für Autofahrten sind von den Teilnehmern mitzubringen.
- Foto- und Filmaufnahmen, die die Jugendförderung während der Maßnahme macht, können von der Jugendförderung für Presseberichte, Broschüren, Internethomepage, Socialmedia-Auftritte etc. verwendet werden.