Wie melde ich mein Kind zum Ferienspaß an?

 

Registrierung

Bitte gehen Sie auf die Seite www.unser-ferienprogramm.de/eberbach und registrieren Sie sich zunächst unter „Ich bin neu hier".

Merken Sie sich ihr Passwort gut und lesen Sie auch die Teilnahmebedingungen.

Nachdem Sie nun als Elternteil registriert sind, können Sie Ihr/e Kind/er anmelden. Bitte füllen Sie hierzu die Felder (Geschlecht, Vorname, Nachname, Geburtsdatum) aus und beantworten Sie die Pflichtfragen. Klicken Sie auf das Feld zur Veranstaltungsauswahl.

 

Veranstaltung auswählen

Auf der folgenden Seite finden Sie die einzelnen Veranstaltungen des Ferienprogrammes, die für die Altersgruppe Ihres Kindes möglich sind. Hier brauchen Sie lediglich ein Häkchen für die ausgewählte Veranstaltung setzen. Genauere Infos zu der jeweiligen Veranstaltung finden Sie auf dem Informationskästchen „i", rechts neben dem Häkchenkasten.

Nach dem Klick auf die Schaltfläche „Zu Veranstaltungen anmelden", erscheint ein kleines Fenster mit „Anmeldung erfolgreich". Klicken Sie anschließend auf „OK". In der dann zu sehenden Maske finden Sie neben der Übersicht der gewählten Veranstaltung ein PDF-Dokument zum Ausdrucken der Teilnahmebestätigung.

Sie können jetzt abschließend die Buchung beenden oder ein weiteres Kind anmelden.

 

Geschwisterkinder registrieren

Geschwister können Sie registrieren indem Sie im Formular nach oben scrollen und auf den Button „weiteres Kind/ Teilnehmer anmelden" klicken. Dort öffnet sich ein neues Formular für ein weiteres Kind/ einen weiteren Teilnehmer. Wichtig: Sie können nur eigene Kinder anmelden.

 

Anmeldung von gemeinsamen Veranstaltungen mit Geschwistern

Wenn Kinder gemeinsam mit Geschwistern an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen und gemeinsam ausgelost werden möchten, dann müssen alle Geschwister als Teilnehmer angemeldet werden. Dazu klicken Sie nach der Anmeldung eines Kindes auf den Button „weiteres Kind/ Teilnehmer" und eine neue Anmeldemaske öffnet sich. Diese füllen Sie für das Geschwisterkind aus und buchen anschließend die Veranstaltungen, zu welchen das erste Kind bereits angemeldet ist.

 

Anmeldung von gemeinsamen Veranstaltungen mit Freunden

Wenn Kinder gemeinsam mit einem Freund oder mehreren Freunden an einer Veranstaltung teilnehmen möchten, dann führen Sie zunächst eine vollständige Anmeldung Ihres Kindes durch.

Melden Sie Ihr Kind zu allen gewünschten Veranstaltungen an. Klicken sie dann oben rechts auf den Button "Druckversion / Teilnahmebestätigung". Es öffnet sich dann ein PDF-Dokument mit allen ausgewählten Veranstaltungen. Ganz vorne steht die jeweilige Anmeldenummer zu jeder Veranstaltung. Dieses Dokument geben Sie bitte an die Eltern des Freundes/der Freunde weiter.

Die Eltern des befreundeten Kindes, melden dann ihr Kind zu allen gewünschten Veranstaltungen an. Anhand der Liste können die Eltern sehen, zu welchen Veranstaltungen der/die Freund/in angemeldet ist. Bei allen Veranstaltungen, welche die Kinder gemeinsam besuchen möchten, klicken Sie bitte hinter der Veranstaltung auf "mit Freund teilnehmen". Dort tragen Sie dann im Feld "Anmeldenummer" die zur Veranstaltung gehörende sechsstellige Anmeldenummer ein.

Bitte beachten Sie, dass jede Anmeldung zu einer gemeinsamen Auslosung von Freunden, von nur einem Teilnehmer durchgeführt werden muss. Dies bedeutet, dass nur ein Kind die Anmeldenummer des Anderen eingeben muss. Der „Freund“ muss sich selbstverständlich auch selbst im Ferienprogramm und zu der gewünschten Veranstaltung anmelden.

 

Nachrückverfahren

Anmeldungen sind bis 3 Tage vor Veranstaltungstag und Absagen (Storno) sind bis 5 Tage vor Veranstaltungstag über das Online-Portal möglich. Nach diesen Terminen sind Änderungen nur noch per Mail an kulturamt@eberbach.de möglich.  Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. 

 

Auslosung

Nach der Verlosung und Zuteilung erhält jedes Kind über das Online-Portal eine Teilnahmebestätigung, aus der hervorgeht, an welchen Programmpunkten es teilnehmen kann und welche Teilnahmebeiträge zu bezahlen sind.

Der jeweilige Veranstalter kann wegen mangelnder Teilnahme eine Veranstaltung ausfallen lassen.

 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist fristgericht auf das in der Teilnehmerbestätigung angegebene Konto mit entsprechendem Verwandungszweck zu überweisen. Geht die Teilnehmergebühr nicht fristgerecht ein, so gilt Ihr Kind nicht als angemeldet und kann an der Veranstaltung nicht teilnehmen.