Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über eine*n Erziehungsberechtigte*n. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Stadt Dachau zustande. Grundlage des Vertrages sind die entsprechenden Angaben im Programm und die Teilnahmebedingungen. Bitte halten Sie sich auch die Ersatztermine frei.
Sommerprogramm: Das Angebot kann zunächst nur von Dachauer*innen genutzt werden. Restplätze an Nichtdachauer*innen werden ab dem 15. Juni vergeben (Ferienfreizeiten mit 10 % Aufpreis, Tagesfahrten, Veranstaltungen zum gleichen Preis). Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ab diesem Zeitpunkt anmelden.
Bei den Oster- und Pfingstangeboten und bei der Ferienfreizeit nach Fondi ist eine Anmeldung für Nichtdachauer*innen bereits vor dem 15. Juni möglich. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch unter 08131/75182 oder per Email unter: ferienprogramm@dachau.de. Die Angebote finden, wenn nicht anders angegeben, bei jedem Wetter statt. Bitte beachten Sie die jeweiligen Angaben im Programm. 

Wir begrüßen es, wenn auch körperlich oder gesundheitlich eingeschränkte Kinder an unserem Programm teilnehmen. Bitte klären Sie unbedingt vorab mit uns, welche Angebote geeignet sind bzw. was unsere Betreuer*innen bei ihrem Kind beachten müssen! Oder schauen Sie bei den Angeboten der Caritas, Behinderte und Freunde e.V. oder Pfiff gGmbH nach, diese berücksichtigen körperliche und geistige Einschränkungen spezifisch.

2. Bezahlung und Rücktritt
Die Teilnehmergebühren sind innerhalb von 5 Werktagen nach Anmeldung zu überweisen. Wenn nicht anders möglich, ist eine Bareinzahlung bei der Stadtkasse der Stadt Dachau, Konrad-Adenauer-Str. 2-6, zu den regulären Öffnungszeiten vorzunehmen. Bei Nichtzahlung fordern wir Sie einmalig, unter Fristsetzung per E-Mail  auf, den fälligen Betrag zu überweisen. Kommen Sie der Forderung nicht fristgerecht nach, wird Ihr Kind von der Teilnehmerliste gestrichen und ein anderes Kind bekommt den Platz. 
Im Falle eines Rücktritts fallen wie folgt Stornokosten an:
Erfolgt der Rücktritt weniger als 21, aber länger als 7 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, sind 50% des Eigenanteils als Stornokosten von Ihnen zu zahlen. Erfolgt der Rücktritt 7 Wochentage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn, so ist der volle Eigenanteil von Ihnen zu zahlen.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Wird eine erforderliche Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht oder die Fahrt/Aktion ist krankheits- oder witterungsbedingt nicht möglich, wird die Veranstaltung von uns abgesagt. Der gezahlte Teilnehmerbeitrag wird schnellstmöglich rückerstattet.

Falls Ihr Kind am Tag der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, bitte wir Sie uns telefonisch darüber zu informieren. 
 
3. Haftung
Die Stadt Dachau haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Schwimmen und andere Sonderveranstaltungen (Klettern, Rafting etc.) erfolgen auf eigene Gefahr. Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl sowie bei ärztlichen Behandlungskosten. Bitte sorgen Sie daher für einen ausreichenden Versicherungsschutz Ihres Kindes, insbesondere für eine umfassende Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz der Stadt Dachau beginnt mit dem Eintreffen am Sammelplatz und endet mit dem Auflösen der Gruppe bzw. Verlassen/Beendigung der Veranstaltung. Veranstaltungen von Vereinen und Institutionen werden von diesen in Eigenverantwortung durchgeführt. Für Veranstaltungen in und vor einem Jugendzentrum kann die Stadt Dachau keine Aufsichtspflicht übernehmen. Eltern haften für Schäden, die durch mutwilliges Verhalten ihres Kindes verursacht werden.


4. Ärztliche Betreuung
In dringenden Fällen sind die Betreuer*innen berechtigt, zum Wohle eines Teilnehmers, die Erlaubnis zum ärztlichen Eingriff zu erteilen. Besteht kein Versicherungsschutz, so müssen etwaige Kosten der ärztlichen Betreuung in vollem Umfang von den Erziehungsberechtigten bzw. deren Krankenversicherung getragen werden. Empfohlen wird deshalb eine Versicherung zur Deckung der Rückführung bei Unfall oder Krankheit. Alle Teilnehmer*innen müssen gesundheitlich für die Teilnahme geeignet sein. Eventuelle Krankheiten, Infektionen, Allergien, Behinderungen oder beachtenswerte Besonderheiten Ihres Kindes (Angststörungen etc.) sind bei der Anmeldung schriftlich mitzuteilen.

5. Weisungsrecht
Die verantwortlichen Betreuer*innen sind bevollmächtigte Vertreter*innen des Veranstalters und haben Weisungsrecht. Teilnehmer*innen, die sich als nicht gemeinschaftsfähig erweisen, müssen auf Kosten des Erziehungsberechtigten zurückgeschickt werden. Gleiches gilt für Kinder, die eindringlich wieder nach Hause wollen. Von dieser Entscheidung werden die Eltern informiert. Über die Transportart entscheidet die Stadt Dachau.

6. Veröffentlichung
Die Erziehungsberechtigten erklären ihr Einverständnis, dass im Rahmen des Ferienprogramms entstandene Fotos von ihrem Kind, in den Dachauer Zeitungen, auf der Homepage der Stadt Dachau und im Ferienprogramm online veröffentlicht werden dürfen. Sind die Eltern nicht mit dieser Regelung einverstanden, so teilen Sie dies der Abteilung
Integration und Jugend ausdrücklich bei der Anmeldung schriftlich mit.

7. Ermäßigungen
Bei Ferienfreizeiten der Stadt Dachau ist eine Ermäßigung von € 50 (bei Teilnahmegebühren ab € 150 pro Freizeit) und von € 15 (bei Teilnahmegebühren  ab € 75 pro Freizeit) für jedes zusätzliche Kind, dass für die gleiche Freizeit angemeldet wird, auf Wunsch möglich. Ein entsprechender Antrag ist vor Anmeldung schriftlich bei der Abteilung
Integration und Jugend einzureichen. Für Freizeiten externer Anbieter sind Ermäßigungen direkt mit den Veranstaltern zu klären.

Auf Antrag und abhängig von einer individuellen Prüfung können die Kosten einer Ferienfreizeit auch durch das „Amt für Jugend und Familie“ bezuschusst werden. Bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung bei Frau Sziburies, Telefon 08131/74-1215 - sie berät Sie gerne!

Wohngeldempfänger oder Kindergeldzuschlagsberechtigte Eltern können für ihre Kinder ebenfalls Leistungen und Zuwendungen durch das "Landratsamt Dachau" (Bildungs- und Teilhabepaket) erhalten.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich:
Buchstaben A-H: an Frau Rank (Mi. Vormittag) Telefon 08131/74-273, Zi. Nr. 106
E-Mail:
johanna.rank@lra-dah.bayern.de
Buchstaben I-Z: an Frau Steinbeck (Mo., Mi. und Fr. Vormittag) Tel. 08131/74-430, Zi. Nr. 105
E-Mail:
manuela.Steinbeck@lra-dah.bayern.de
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
http://www.landratsamt-dachau.de/Landratsamt/Fachbereiche.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=7bec764e-61e9-4b73-9805-3a76956d11c2

Für Bezieher von ALG II Leistungen ist das Jobcenter Dachau zuständig:
Jobcenter Dachau

Bgm.-Zauner-Ring 3-5
85221 Dachau
Tel.: 08131/3329-0
Fax: 08131/3329-120
Email: Jobcenter-LK-Dachau@jobcenter-ge.de